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Kommission für Administrativmassnahmen hört auf

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Die Kommission, die für das Strassenverkehrsamt über Strafmassnahmen wie Permisentzüge entschieden hat, gilt  als Relikt und wird abgeschafft.   

Die kantonale Kommission für Administrativmassnahmen im Strassenverkehr (KAM) wird abgeschafft. Acht Personen, die in wechselnden Teams über Verwarnungen, Verweigerungen und Entzüge des Führerausweises sowie über Fahrverbote entscheiden; Laien, die nicht Angestellte des Amts für Strassenverkehr und Schifffahrt sind, sondern aus «Interessengruppen aus dem Bereich der Mobilität im weiten Sinne des Wortes» stammen, wie dies der Staatsrat in seiner Botschaft zur Aufhebung schreibt. In der Kommission Einsitz nehmen zum Beispiel Delegierte der Verkehrsverbände, der Kantonspolizei oder des Nutzfahrzeugverbandes. Bisher hat der Staatsrat die Mitglieder der Kommission ernannt.

Die Freiburger Kommission ist eine Rarität – nur Neuenburg hat ein ähnliches System. In anderen Kantonen entscheiden die Strassenverkehrsämter oder die Justizbehörden über solche Fälle. Dies gewährleistet eine flüssige und rasche Bearbeitung der Fälle, so der Staatsrat. Nun will er das Gesetz so anpassen, dass auch im Kanton Freiburg das Strassenverkehrsamt die Aufgaben und Kompetenzen der Kommission übernimmt. Der Ermessensspielraum für die Entscheidungen der Kommission hätten sich seit ihrer Einsetzung sowieso zusehends verkleinert, so der Staatsrat. 

Explodierende Zahl der Fälle

Überhaupt ist das Tempo der Abwicklung der Fälle zentral, betont die Kantonsregierung in ihrer Botschaft. Wer von einer Massnahme betroffen ist, will  – etwa aus beruflichen und sozialen Gründen – diese so schnell wie möglich kennen, sich darauf vorbereiten und diese angehen. Durch die steigende Anzahl der Fälle und den Laiencharakter des Gremiums sei jedoch die zeitnahe Bearbeitung der Fälle gefährdet. Zum Vergleich: Zwischen 1990 und 2020 stieg die Zahl der Dossiers von rund 2500 auf gegen 9000, davon ging es bei knapp der Hälfte um Ausweisentzüge.

Das System wurde vor 40 Jahren eingeführt. Es sollte «gründlich diskutierte und deshalb ausgereifte Entscheide ermöglichen», so der Staatsrat. Heute könne die «Laienkommission» aufgrund der hohen Fallzahlen die angestrebte höhere Fachlichkeit und Geschwindigkeit nicht gewährleisten.

Die Arbeit der Kommission hat übrigens eine hohe Akzeptanz, wurden doch zum Beispiel 2020 von insgesamt 9000 Entscheidungen nur deren 74 vor Kantonsgericht angefochten. Davon hat das Kantonsgericht lediglich sechs ganz oder teilweise gutgeheissen. 

 

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