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Kündigung von Pfarrpersonen vereinfachen

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 Heute hat eine reformierte Kirchgemeinde im Kanton Freiburg kaum die Möglichkeit, einer ungeliebten Pfarrperson zu kündigen. Dies will die evangelisch-reformierte Kantonalkirche mit der Teilrevision der Kirchenordnung nun ändern. In einer zweiten Lesung hat die Synode die Regelung, die eine beidseitige Kündigung möglich machen soll, im Grundsatz bestätigt. Im Gegensatz zur ersten Lesung im Frühling sorgte der Artikel kaum für Diskussionen. Über die definitive Fassung der Kirchenordnung entscheidet die Synode im November. luk

Bericht Seite 5

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