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La Pila: Stadt Freiburg von Gericht abgewiesen

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Das Freiburger Kantonsgericht hat den Verteilschlüssel für die Kosten der Sanierung der ehemaligen Deponie La Pila gutgeheissen.

Das Freiburger Kantonsgericht hat die Beschwerden der Stadt Freiburg und des Unternehmens CFR Properties AG gegen den Verteilschlüssel für die Kosten der Sanierung der ehemaligen Deponie La Pila abgewiesen. In einem Urteil gab das Kantonsgericht der kantonalen Direktion für Raumentwicklung, Infrastruktur, Mobilität und Umwelt (RIMU) Recht. Im Oktober 2020 hatte diese die Stadt verpflichtet, 45 Prozent (6,6 Millionen Franken) der bis zum 31. Dezember 2019 angefallenen Kosten zu übernehmen, um technische Studien und dringende Arbeiten an dem mit polychlorierten Biphenylen (PCB) verseuchten Standort zu finanzieren.

Weitere 25 Prozent der Kosten (3,7 Millionen) wurden der CFR Properties AG angerechnet. Das Unternehmen gilt als Rechtsnachfolgerin der Firma Condensateurs Fribourg AG, die Anfang der 1970er-Jahre grosse Mengen PCB auf dem Gelände der ehemaligen Deponie entsorgt hatte. Die restlichen 30 Prozent (4,4 Millionen) wurden dem Staat Freiburg als Eigentümer der Deponie auferlegt.

Diese anfänglichen Kosten von 14,7 Millionen – insgesamt 21,4 Millionen, wenn man die Subventionen berücksichtigt, die der Bund im Rahmen der Verordnung über die Abgabe für die Sanierung von belasteten Standorten (VASA) zahlt – sind nur ein Vorgeschmack. Die vom Kanton 2021 gewählte Sanierungsvariante – eine vollständige Ausgrabung des oberen Bereichs des Geländes, aus dem 25 Tonnen PCB entfernt werden müssen – könnte rund 150 Millionen Franken kosten.

«Wir sind erschüttert»

Das Kantonsgericht wies die Argumente der CFR Properties AG, nicht für die Verschmutzung in La Pila verantwortlich zu sein, zurück: «Die Tatsache, dass Fässer mit Abfällen, von denen nunmehr erwiesen ist, dass sie hochgiftig sind, auf eine gewöhnliche Deponie gebracht wurden, stellt an sich eine unmittelbare Ursache der Verschmutzung dar.»

Das Kantonsgericht wies auch die Klage der Stadt Freiburg ab. Laut der Stadt Freiburg berücksichtige der Verteilschlüssel weder die Verantwortung des Unternehmens, das den Abfall produziert hat, noch diejenige des Staats Freiburg, der ihr 1953 ein Grundstück zur Verfügung gestellt hat, das selbst nach den damaligen Standards für den Betrieb einer Deponie völlig ungeeignet gewesen sei.

«Bei der Lektüre des Dossiers kann man nur erschüttert sein über die Leichtfertigkeit und Unbedarftheit der damaligen kantonalen und kommunalen Behörden, wie sie es völlig versäumten, die doch elementaren Konsequenzen zu ziehen, die sich aus den wiederholten Verschmutzungen der Saane ergaben, auf die sie während der gesamten Betriebsdauer der Deponie ständig hingewiesen worden waren: sei es durch die Gesundheitsbehörden, die Gemeinde Posieux, die kantonale Naturschutzkommission, das Hygieneinstitut oder die Freiburger Elektrizitätswerke», urteilten die Richter.

«Ein echter Skandal»

Bereits 1966 hatten die Freiburger Elektrizitätswerke darauf hingewiesen, dass die Deponie «im Widerspruch zu den elementarsten Rechten der Menschen und der geltenden Gesetzgebung» stehe, erinnert das Kantonsgericht. «Diese Situation war sogar Gegenstand von zwei Interpellationen im Grossen Rat. Der Staat und die Stadt Freiburg waren sich der durch den Betrieb der Deponie La Pila verursachten Verschmutzungen und der Risiken für die öffentliche Gesundheit und den Gewässerschutz sehr wohl bewusst.»

Es dauerte 20 Jahre, bis eine andere Lösung gefunden wurde, und während dieser Zeit wurde die Deponie illegal weiterbetrieben. «Alle beteiligten Behörden wussten davon, aber keine von ihnen hatte den echten Willen, diesem echten Skandal ein Ende zu setzen» schreibt das Kantonsgericht.

Angesichts dieser Untätigkeit sowohl der Stadt als auch des Staates Freiburg hat die RIMU sie zu Recht dazu verpflichtet, 45 beziehungsweise 30 Prozent der mit der Sanierung des Standorts verbundenen Kosten zu übernehmen, so die Schlussfolgerung des Kantonsgerichts. In der Praxis, so die Richter, werde der Staat die grösste Rechnung übernehmen: Die Gemeinde kann auf der Grundlage des freiburgischen Gesetzes über belastete Standorte kantonale Subventionen erhalten.

Der zuständige Gemeinderat Elias Moussa erklärte auf Anfrage, dass das Urteil des Kantonsgerichts noch Gegenstand einer eingehenden juristischen Analyse sei. «Erst nach Abschluss dieser Analyse wird die Stadt entscheiden, ob sie den Fall vor das Bundesgericht bringen oder darauf verzichten wird.»

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