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Landschaftsinitiative will Umnutzung von Bauernhöfen verbieten

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Mehrere Vorstösse auf nationaler wie auf kantonaler Ebene forderten, dass Bauernhöfe komplett zu Wohnraum umgebaut werden dürfen. Eine Volksinitiative will dem einen Riegel vorschieben. 

Ob Ruth Walter-Werren in Zukunft in ihrem ehemaligen Bauernhof aus leer stehenden Flächen Wohnraum machen darf, wird wahrscheinlich im Rahmen einer Volksabstimmung geklärt. Denn die Initiative «Gegen die Verbauung unserer Landschaft (Landschaftsinitiative)» befasst sich mit dieser Thematik. Eingereicht wurde sie von Pro Natura Schweiz, Birdlife Schweiz, dem Schweizer Heimatschutz und der Stiftung Landschaftsschutz Schweiz. Die Initiative möchte in die Verfassung schreiben, dass «landwirtschaftliche Ökonomiebauten nicht zu Wohnzwecken umgenutzt werden dürfen». Ausnahmen seien zulässig, wenn die Umnutzung der Erhaltung schutzwürdiger Bauten und deren Umgebung dient. Die Landschaftsinitiative war im Herbst 2020 zustande gekommen und ist derzeit Gegenstand von Debatten im Bundeshaus.

Rechtsunsicherheit erwartet

Der Bundesrat empfahl dem Nationalrat und dem Ständerat, die Initiative abzulehnen. «Sie geht in die richtige Richtung. Sie will den andauernden Kulturlandverlust bremsen», schrieb der Bundesrat in seiner Botschaft. Ihm zufolge stehen in der Schweiz rund 590’000 Gebäude ausserhalb der Bauzonen. Davon hätten 190’000 eine Wohnnutzung. Infolge des Strukturwandels in der Landwirtschaft dürften in der Zukunft zahlreiche landwirtschaftliche Gebäude aufgegeben werden. «Die Frage, wie mit diesen Bauten umgegangen wird, ist von erheblicher Relevanz für Raum, Umwelt und Landschaft», so der Bundesrat. Die Initiative lasse zentrale Umsetzungsfragen offen. Bei einer Annahme sei «während einer längeren Übergangszeit mit einer erheblichen Rechtsunsicherheit zu rechnen».

Der Bundesrat erachtete es als sinnvoll, der Initiative einen indirekten Gegenvorschlag gegenüberzustellen: in Form einer Teilrevision des Raumplanungsgesetzes. Unter anderem will der Bundesrat mit der Revision den Kantonen mehr Gestaltungsspielraum geben. Sie sollen beim Bauen ausserhalb der Bauzonen besser auf spezifische kantonale oder regionale Bedürfnisse eingehen können. «Räumliche Probleme sollen massgeschneidert dort gelöst werden, wo sie sich stellen», so der Bundesrat in seiner Botschaft zur Gesetzesrevision. Gleichzeitig müsse das Prinzip der Trennung von Bau- und Nichtbaugebiet bewahrt bleiben. Neue Nutzungen müssten mit Kompensations- und Aufwertungsmassnahmen verbunden werden. Der Nationalrat beschloss Ende 2019, auf die Revision nicht einzutreten. Die Parlamentsmehrheit wollte abwarten, wie der Ständerat entscheiden wird. Die kleine Kammer hingegen befasste sich im Juni 2022 mit der Revision und nahm einige Änderungen vor.

Zusätzlicher Bedarf befürchtet

Dass Klärungsbedarf für die ehemaligen Bauernhöfe besteht, ist bereits seit etlichen Jahren klar. Das beweisen die Vorstösse auf nationaler und kantonaler Ebene. So brachte der Freiburger SVP-Nationalrat Pierre-André Page 2016 eine Motion ein. Er wollte, dass die bestehenden Gebäudevolumen ausserhalb der Bauzonen maximal genutzt werden dürfen. Der Bundesrat äusserte sich damals ablehnend. Zusätzliche bauliche Nutzungen hätten oftmals zur Folge, dass auch ein zusätzlicher Bedarf beispielsweise nach Autoabstellplätzen und nach einer Verbreiterung von Erschliessungsstrassen geschaffen wird. Der Nationalrat nahm die Motion im Jahr 2017 an, der Ständerat lehnte sie im vergangenen Jahr ab. Eine ähnliche Motion hatte die Mitte-Fraktion 2011 eingereicht.

Der ehemalige Grossrat Silvio Serena (CSP, Alterswil) und die ehemalige Grossrätin Isabelle Portmann (FDP, Tentlingen) machten 2016 eine Standesinitiative: «Die bestehenden Häuser in der Landwirtschaftszone können innerhalb ihres bestehenden Volumens zu Wohnraum ausgebaut werden.» Der Staatsrat empfahl dem Parlament, die Standesinitiative abzulehnen: «Die Schaffung von vielen zusätzlichen Wohnungen ohne Bezug zur Landwirtschaft ausserhalb der Bauzone führt unweigerlich zu einer Zersiedelung und damit zu hohen Kosten für die öffentliche Hand.»

Streusiedlungen fehlen

Ausstehend ist derzeit die Antwort des Staatsrats auf eine Anfrage der Grossrätin Susanne Schwander (FDP, Kerzers) und des Grossrats Bruno Riedo (SVP, Ueberstorf) vom vergangenen Dezember. Sie trägt den Titel «Umgang und Umnutzung altrechtlich erstellter Bauten (Art. 24c RPG) in der Landwirtschaftszone». Die zwei Abgeordneten weisen darauf hin, dass die Kantone Bern und Waadt Streusiedlungsgebiete ausgewiesen haben. Dort dürfe in landwirtschaftlichen Gebäuden, in denen sich bereits Wohnungen befinden, weiterer Wohnraum im bestehenden Gebäudevolumen geschaffen werden. Vom Staatsrat wollen die Grossräte unter anderem wissen, warum Streusiedlungen im Rahmen des kantonalen Richtplans nicht bereits in der Vergangenheit vorgesehen wurden.

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