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Altersvorsorge – also was nun?

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Dem Leserbrief möchte ich doch noch einige Fakten nachliefern. Die Pensionskassen der Stadt und des Kantons Freiburg stehen vor der Veränderung ihres Systems vom gegenwärtigen Leistungs- auf das Beitragsprimat. Lediglich die Kantone Genf, Waadt und Freiburg leisten sich noch dieses kaum mehr zu finanzierende Vorsorgesystem. Alle anderen Kantone in der Schweiz, Industrie- wie auch Dienstleistungsbetriebe und sogar die hochprofitable Pharmaindustrie haben schon lange die Umstellung vom Leistungs- auf das Beitragsprimat vorgenommen.

Dass jetzt noch viele Staats­angestellte, notabene vorzeitig mit 62  Jahren und zu superguten Konditionen, in Rente gehen können, ist nicht ihr Verschulden, liegt aber an diesem privilegierten Umstand. Dass eine Rente wegen Börsenproblemen gekürzt wird, stimmt einfach nicht. Und eine einmal gesprochene Rente kann auch nie mehr für die Sanierung einer Pensionskasse berücksichtigt werden. Die Solidarität zwischen Alt und Jung existiert in dieser Situation nicht; und es wird enorm viel Vermögen von den Aktiven zu den Rentnern umgelagert, weil sich die Altersentwicklung, die technischen Grundlagen und auch das Börsenumfeld massiv verändert haben.

Wir befinden uns in Zeiten von Negativzinsen, und die Obligationen werfen seit Jahren kaum mehr Zins ab. Der Immobilienmarkt ist überteuert und befindet sich in einer überhitzten Lage. Der dritte Beitragszahler (Zins) fehlt einfach schon seit längerer Zeit. Aber mit dem Horten von Geld unter dem Kopfkissen kann ich ja die Versprechungen an die zukünftigen Rentnergeneration auch nicht erfüllen. Also was nun?

Unfreiwilliges Sparen bis zur Pensionierung ist für viele Leute wirklich die einzige Möglichkeit, um überhaupt einmal Rente zu erhalten. Seit Ausbruch der Finanzkrise 2007 sind die Schulden der privaten Haushalte in der Schweiz um sagenhafte 40  Prozent auf 838  Milliarden Franken per Anfang 2017 gestiegen. Das berichtete die NZZ. Es gibt unzählige Branchen und Betriebe, die ihre Angestellten nicht besser als im «BVG-Minimum» versichern können. Viele Arbeitnehmer sind einfach nur froh, wenn sie noch eine Anstellung haben und bis zur ordentlichen Pensionierung arbeiten können – und nicht wegen altersbedingter Kündigungen oder sonstigen Entlassungen um ihre Existenz und Rente fürchten müssen.

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