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Soll der Verursacher oder das Stimmvolk bezahlen?

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Das Bundesamt für Umwelt hat auf seiner Homepage ein Gutachten von Pierre Tschannen veröffentlicht, das bezüglich der Kostenverteilung für die Sanierung von La Pila wenig Spielraum zulässt: Unabhängig davon, ob die damals Verantwortlichen der Condensateurs Fribourg SA von der Gefährlichkeit des PCB wussten, das sie tonnenweise in Form von Kondensatoren in die Deponie La Pila kippen liessen, sind sie als Verursacher gemäss Umweltschutzgesetz Artikel  32 grundsätzlich in die Verantwortung zu ziehen. Dem Abfallerzeuger könne sogar der höchste Sanierungskostenanteil zugewiesen werden, «sofern dieser davon ausgehen musste, dass mit der Ablagerung seiner Abfälle eine objektive Gefahrenlage verbunden ist». Die Gesundheitsgefährdung durch PCB war bereits zu jenen Zeiten bekannt, in denen Condensateurs Fribourg SA ihre PCB-haltigen Kondensatoren weiterhin auf La Pila entsorgen konnte: 1972 wurde der Stoff in der Schweiz in offenen Systemen verboten, La Pila wurde jedoch erst 1975 geschlossen. Schliesslich sei für die Qualifikation als «Verursacher» entscheidend, «ob ein bestimmter Handlungsbeitrag unmittelbar zur Sanierungsbedürftigkeit beigetragen hat». Den Studien zu La Pila ist zu entnehmen, dass diese Deponie einzig und allein aufgrund des dort abgelagerten PCB saniert werden muss, der «Handlungsbeitrag» von Condensateurs Fribourg SA ist unübersehbar …

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