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Sozialversicherer müssen observieren können

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Das ist ein bezahlter Beitrag mit kommerziellem Charakter. Text und Bild wurden von der Firma Muster AG aus Musterwil zur Verfügung gestellt oder im Auftrag der Muster AG erstellt.

In ihrem Leitartikel bekundet FN-Redaktorin Regula Saner ihre persönliche Meinung zur bevorstehenden Abstimmung zum Bundesgesetz über die Sozialversicherungen, dem sogenannten Überwachungsartikel. Sie beginnt ihre Botschaft mit der Verurteilung von Rechtspopulisten aus Übersee, Europa und der Schweiz und bezichtigt diese, mit pauschalen Schuldzuweisungen, die Menschen aufzuwiegeln und Misstrauen zu schüren.

Bis hierher kann ich Frau Saner durchaus folgen und sogar zustimmen. Daraus aber etwas zur Abstimmungsvorlage abzuleiten, ist völlig daneben. Die Sozialversicherer haben keinerlei Absicht, bei den Versicherten ein Klima des Misstrauens zu schaffen. Es geht lediglich darum, den ihnen übertragenen gesetzlichen Auftrag zur erfüllen, nämlich berechtigte Leistungen zu zahlen und unberechtigte Leistungen abzulehnen.

Der allergrösste Teil der Versicherten ist ehrlich und sie verdienen eine rasche Abwicklung der ihnen zustehenden Leistungen. Es gibt aber leider immer wieder Fälle, wo vieles darauf hinweist, dass versucht wird, Leistungen unberechtigterweise zu beziehen. Sollen die Sozialversicherer in solchen Fällen wirklich darauf verzichten, der Sache auf den Grund zu gehen, bis hin vielleicht mit dem Mittel einer Observation? Observationen werden von den Sozialversicherern schon seit Jahren durchgeführt. Dies durchaus mit Erfolg und zum Wohle aller ehrlichen Versicherten.

Ein Beispiel: Die Suva deckte im Jahr 2016 Betrugsfälle im Betrag von rund 18 Millionen auf; mit und ohne Observationen. Im 2017 verzichtete die Suva infolge der unklaren Gesetzesgrundlage gänzlich auf Observationen. Resultat: Der Betrag von aufgedeckten Betrugsfällen sank um rund einen Drittel. Observationen werden zurückhaltend und nur als letztes Mittel eingesetzt. Die Versicherer haben kein Interesse daran, bei nur geringfügigen Betrugsanzeichen, Menschen in ihrem Tagesablauf zu beobachten; professionelle Observationen sind zudem teuer. Der Schutz der Privatsphäre wird immer gewahrt. Wohn- und Schlafzimmer, um falsche Beispiele von Frau Saner zu zitieren, sind völlig tabu.

Die Sozialversicherer müssen zum Schutze aller ehrlichen Versicherten ihre Arbeit weiterhin so tun können, wie sie dies schon seit vielen Jahren tun. Deshalb sage ich am 25. November Ja zu dieser Vorlage.

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