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Mädchen unsittlich berührt

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Mädchen unsittlich berührt

Sensler wegen sexuellen Handlungen mit Kindern verurteilt

Am Strafgericht Sense in Tafers ist gestern ein Mann wegen sexuellen Handlungen mit Kindern zu zwei Monaten Gefängnis bedingt verurteilt worden. Der Fall war insofern kompliziert, als die Vorfälle Jahre zurückliegen und der Beschuldigte sie abstritt.

Von IMELDA RUFFIEUX

Der heute 47-jährige S. war beschuldigt, sich zwei Mädchen unsittlich genähert zu haben. Eines der beiden war als Babysitter für seine Kinder tätig. Bei einem Angelausflug soll er sie von hinten umarmt, ihr in die Kleider gegriffen und sie an intimen Stellen berührt haben. Beim zweiten Opfer handelt es sich um eine Spielkameradin des Sohnes von S. Das Mädchen hatte ausgesagt, dass sie beim Spielen vom Angeschuldigten zwischen die Beine gefasst worden sei. Ein andermal habe sie sich mit dem Sohn von S. vor dem Computer im Elternschlafzimmer befunden, als er sich ihr – nur in Unterwäsche gekleidet – von hinten genähert und sie an sich gedrückt und berührt habe.

Vor der Polizei zugegeben,
dann widerrufen

Der Angeschuldigte hatte die Vorfälle vor der Polizei zugegeben, sie dann später vor der Untersuchungsrichterin widerrufen. Er habe die beiden Mädchen unbeabsichtigt angefasst, ohne sexuellen Bezug, erklärte er gestern vor Gericht. Er sei bei der Befragung vor der Polizei unter Druck gewesen und habe den Vorwürfen zugestimmt, um wegzukommen und einen beruflichen Termin wahrzunehmen, sagte S. an der Verhandlung.

Zum Vorfall beim Angelausflug erklärte er, er habe das Mädchen im Rahmen einer Art Rangelei nur flüchtig berührt, um zu verhindern, dass es seinen Sohn ins Wasser werfen konnte. Und beim Vorfall vor dem Computer habe er die Schulkollegin seines Sohnes nur zur Seite stossen wollen, um an den Kleiderschrank zu kommen, sagte S. vor dem Strafgericht Sense unter dem Präsidium von Peter Rentsch aus.

Falsche Beschuldigungen

Alle anderen von den beiden Mädchen geschilderten Vorfälle seien erlogen, betonte S. mehrfach. Er könne doch nicht etwas zugeben, was er nicht getan habe. Als Erklärung für die Anschuldigungen gab er an, dass man ihn aus dem Quartier vertreiben wolle und ihn ständig schikaniere. Das gehe auf einen Nachbarschaftsstreit zurück, erklärte der Angeschuldigte.

Vorfälle vor fünf bis acht Jahren

Es war denn auch ein Schlichtungsversuch im Nachbarschaftsstreit, der den ganzen Fall vor rund anderthalb Jahren ins Rollen brachte. Die Vorfälle selbst ereigneten sich bereits vor fünf bis acht Jahren, als die beiden Mädchen etwa neun bzw. 15 Jahre alt waren. Die Mutter des einen Mädchens erklärte vor Gericht, dass ihre Tochter sehr verängstigt gewesen sei. Weil das Mädchen später aber nicht mehr davon sprechen wollte, habe sie die Sache nicht gemeldet.

Knapp vier Jahre später war das Mädchen wegen Angstzuständen, Panikattacken und Atemnot in ärztlicher Behandlung. Die Mutter war überzeugt, dass dies auf die früher erlebten sexuellen Übergriffe zurückzuführen ist. Ihre Tochter habe die damaligen Erlebnisse verdrängt; in der Pubertät seien sie aber wieder zum Vorschein gekommen, sagte sie aus.

Zum Vorwurf von S., man wolle ihm etwas anhängen, meinte die Mutter: «Wir können nicht beweisen, was vorgefallen ist, es gibt keine äusserlich sichtbaren Dellen. Aber in der Psyche des Kindes ist ein Schaden entstanden.» Ihre Tochter sei in eine Depression gefallen, habe sich nur langsam davon erholt und werde heute noch psychologisch betreut.

In seinem Plädoyer wies Rechtsanwalt Richard Waeber, Verteidiger von S., auf die widersprüchlichen Aussagen der Beteiligten hin. Er kritisierte die unseriösen Ermittlungen der Untersuchungsrichterin. Es bestünde zum Beispiel noch heute Zweifel, wann genau die Ereignisse stattgefunden haben bzw. ob eines der Opfer nicht bereits älter als 16 Jahre war. «Allein durch die zeitliche Diskrepanz hege ich gewisse Skepsis, ob eine genau Aufklärung heute noch möglich ist.»

Er wolle nicht suggerieren, dass die Mädchen bewusst Unwahrheiten über Vorfälle gesagt haben, führte der Verteidiger weiter aus. Möglich wäre aber, dass sie unter dem Einfluss von Gesprächen in der Nachbarschaft standen. Er wies auch auf die Möglichkeit hin, dass die gesundheitlichen Probleme des Mädchens so viele Jahre nach der Tat durchaus andere Ursachen haben könnten. Diese «erheblichen Zweifel» sprechen für einen Freispruch, erklärte Richard Waeber. Zumindest müssten das leere Vorstrafenregister des Angeklagten und sein Wohlverhalten strafmindernd wirken.

Aussage der Mädchen glaubwürdig

Das Urteil des Strafgerichts Sense lautete schliesslich auf zwei Monate Gefängnis bedingt, mit einer Probezeit von drei Jahren sowie die Übernahme der Verfahrenskosten. In seiner kurzen Begründung erklärte Gerichtspräsident Peter Rentsch, dass das Gericht die Aussagen der Mädchen als glaubwürdig eingestuft habe. Hingegen sei die Aussage, der Angeklagte habe bei der polizeilichen Vernehmung unter Druck ein Geständnis abgelegt, als nicht völlig glaubwürdig zu beurteilen.

Zum Strafmass nahm das Gericht die strafmindernden Argumente der Verteidigung auf. Ohne die Vorfälle verharmlosen zu wollen, seien sie im Vergleich zu ähnlichen Fällen eher im Bagatellbereich anzusiedeln, hiess es in der Urteilsbegründung. Die Strafe sei deshalb tief angesetzt worden, solle aber doch eine Warnwirkung haben.

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