Ein Hotel und ein Restaurant in der Stadt Freiburg haben gegen das Lebensmittelgesetz verstossen. Die Staatsanwaltschaft hat die Besitzer zu einer Busse von je 600 Franken verurteilt, da diese Hygienevorschriften missachtet hatten. Das Urteil erfolgte mittels Strafbefehl vom 13. August, wie die Staatsanwaltschaft vor kurzem mitteilte.
Vergleichbarer Sachverhalt
Im betroffenen Hotel und im Restaurant sieht der Sachverhalt ähnlich aus. In beiden Betrieben hatte das Amt fürLebensmittelsicherheit und Veterinärwesen im Februar, respektive im März 2011 Kontrollen durchgeführt. Dabei wurden verschiedene Verstösse gegen das Lebensmittelgesetz festgestellt. Das Amt fürLebensmittelsicherheit hat denBetrieben darauf eine Frist gesetzt, in der sie die nicht konformen Punkte korrigieren sollten. Bei Nichteinhalten der Frist wurden den Betreibern Sanktionen angedroht.
Mängel nicht korrigiert
Im Hotel hat das Amt für Lebensmittelsicherheit im März dieses Jahres erneut Kontrollen durchgeführt und dabei festgestellt, dass der Betreiber die Mängel nicht korrigiert hatte. Die Hygiene beim Verarbeiten der Lebensmittel erwies sich als ungenügend. Zudem waren gewisse Lebensmittel nicht korrekt angeschrieben. Im Restaurant wurden im März, im April und im Juni 2012 wiederum Kontrollen durchgeführt. Auch dort musste das Amt für Lebensmittelsicherheit feststellen, dass immer noch Verstösse gegen das Gesetz vorlagen; die Hygiene war ungenügend. mir