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Marly erhält Recht

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Autor: Regula Saner

Marly Die Beschwerde des deutschen Discounters Aldi richtete sich gegen ein Urteil des Kantonsgerichts vom vergangenen September, welches der Gemeinde Marly teilweise Recht gegeben hatte. Konkret hatte das Kantonsgericht gesagt: Wenn ein Quartierplan angestrebte Raumplanungsmassnahmen gefährde, könne die Gemeinde die Gültigkeit des Quartierplans aufschieben. Dies bis die raumplanerischen Massnahmen umgesetzt seien, was in Marly innerhalb eines Jahres geschehen müsse. Oder anders gesagt: Die Gemeinde hat die Möglichkeit, den Raumplan so zu ändern, dass der Bau eines Aldi-Einkaufszentrums im Grand-Pré nicht mehr zonenkonform wäre.

Das Bundesgericht hat diesen Entscheid des Kantonsgerichts nun insofern gestützt, als es auf die Beschwerde von Aldi gar nicht erst eingetreten ist, wie Kantonsrichter Christian Pfammatter gegenüber den FN bestätigte. Die Begründung im noch nicht veröffentlichten Urteil der obersten Richter lautet gemäss Pfammatter, dass der Entscheid des Kantonsgerichts für die Beschwerdeführer keine nicht wiedergutzumachenden Nachteile mit sich bringe.

Ball liegt beim Gemeinderat

Nun hat der Gemeinderat von Marly die Wahl: Entweder er genehmigt den Quartierplan und Aldi kann bauen. Oder er schiebt die Genehmigung auf zugunsten neuer raumplanerischer Überlegungen. Im zweiten Fall kann Aldi im Grand-Pré entweder gar nicht bauen oder nur zu neuen, von der Gemeinde diktierten Bedingungen.

Der Gemeinderat von Marly hat sich zum gestern erhaltenen Bundesgerichtsentscheid noch nicht geäussert.

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