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Mehr als drei Jahre Freiheitsentzug: Strafgericht verurteilt 22-Jährigen

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Das Urteil gegen einen 22-Jährigen ist gefallen. Das Strafgericht Sense verurteilt ihn unter anderem wegen Körperverletzung und Raubs zu einer unbedingten Freiheitsstrafe von über drei Jahren. Hinzu kommen eine Geldstrafe und eine Busse.

Die Liste der Gerichtspräsidentin des Strafgerichts Sense, Caroline Gauch, war lang: Sie hat einen 22-jährigen Berner – unter anderem – wegen einfacher Körperverletzung, Hausfriedensbruch, Raub, Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz mit gewerbsmässigem Handel sowie wegen eines Vergehens gegen das Waffengesetz verurteilt. Der Mann hat dafür eine unbedingte Freiheitsstrafe von drei Jahren und sechs Monaten bekommen. Eine bereits abgesessene Untersuchungshaft von rund einem halben Jahr hat das Gericht dabei angerechnet.

Hinzu kommen eine unbedingte Geldstrafe von 50 Tagessätzen zu je 10 Franken und eine Busse von 3000 Franken.

Das Gericht hat dem Mann konkret vorgeworfen, mit zwei Komplizen in die Wohnung eines Bekannten eingedrungen und den Wohnungsbesitzer sowie zwei seiner Freunde tätlich angegriffen zu haben (die FN berichteten). Ferner soll er gewerbsmässig mit allerlei Drogen gehandelt und dabei einen fünfstelligen Gewinn erzielt haben. Bei einem Treffen mit einem Drogenkunden soll er mit einem Komplizen den interessierten Käufer überrumpelt, geschlagen und beklaut haben.

Freispruch in vier Punkten

Das Gericht sprach den Berner hingegen in vier weiteren Anklagepunkten frei. So wird er eines weiteren Vergehens gegen das Waffengesetz, wegen Drohung, Sachbeschädigung sowie der Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte für nicht schuldig befunden.

Mit seinem Urteil kam das Gericht dem Strafantrag der Staatsanwaltschaft nahe. Diese hatte in ihrer Anklageschrift eine bedingte Freiheitsstrafe von vier Jahren und zwei Monaten sowie eine unbedingte Geldstrafe von zehn Tagessätzen und eine Busse von 4000 Franken gefordert. Die Verteidigung hatte in der Verhandlung argumentiert, dass keine objektiven Beweise gegen den Angeklagten vorlägen. Sie hatte aufgrund des zugegebenen Drogenhandels eine bedingte Freiheitsstrafe von 16 Monaten mit einer vierjährigen Probezeit gefordert.

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