Die Rechtsgrundlagen für das öffentliche Beschaffungswesen im Kanton Freiburg werden modernisiert und der neuen interkantonalen Vereinbarung angepasst, wie die Direktion für Raumentwicklung, Infrastruktur, Mobilität und Umwelt in einer Medienmitteilung schreibt. In Zukunft erhalten umwelt- und sozialrelevante Kriterien der Nachhaltigkeit bei öffentlichen Beschaffungen mehr Gewicht. Ein Auftrag wird nicht mehr automatisch an das «wirtschaftlich günstigste», sondern an das «vorteilhafteste» Angebot vergeben. Bei einer Beschaffung werden künftig die gesamten Lebenszykluskosten berücksichtigt. Damit wird das Kriterium der Qualität auf die gleiche Stufe gestellt wie das des Preises. Weiter werden Umweltlabels für öffentliche Aufträge in allen Marktsektoren eingeführt. Das neue kantonale Gesetz über das öffentliche Beschaffungswesen wird am 1. Januar 2023 in Kraft treten.
- Villars-sur-Glâne
- 15.09.2023
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- 15.09.2023
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