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Mehr Nachhaltigkeit und weniger Bürokratie im Beschaffungswesen

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Der Staatsrat hat sein Gesetz über das öffentliche Beschaffungswesen revidiert und in Vernehmlassung geschickt. Der Kanton kann so Nachhaltigkeit in Offerten stärker gewichten.

Bei öffentlichen Ausschreibungen soll der Kanton Freiburg in Zukunft umweltrelevante und soziale Kriterien in den eingegangenen Offerten für Bauprojekte stärker gewichten. Dies dürfte möglich werden, weil der Staatsrat die Rechtsgrundlagen für das Beschaffungswesen modernisieren will. Er hat einen Vorentwurf des revidierten Gesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen bis zum 23. August in Vernehmlassung geschickt. 

Wie die Raumplanungs-, Umwelt- und Baudirektion mitteilt, ermöglicht diese Revision den Beitritt zu einer interkantonalen Vereinbarung. Die Freiburger Gesetzgebung wird somit Teil der Gesamtrevision des öffentlichen Beschaffungsrechts auf Schweizer Ebene. Gleichzeitig passt man sich so an ein revidiertes Abkommen der Welthandelsorganisation an und entspricht also internationalen Anforderungen. 

Gegen Missbräuche

Wie die kantonale Direktion schreibt, erhält Nachhaltigkeit bei öffentlichen Vergaben mehr Gewicht, und gleichzeitig werde die Bürokratie reduziert.

Als wesentliche Neuerung erlaubt die geplante Gesetzgebung, dass bei einer Vergabe etwa umweltrelevante Kriterien Vorrang erhalten und auch soziale Kriterien erlaubt sind. Nebst der besseren Berücksichtigung von Nachhaltigkeit kann so unter anderem auch besser gegen Missbrauch von Unteraufträgen und Schwarzarbeit vorgegangen werden. Mit der Erhöhung des Schwellenwerts von 100‘000 auf 150‘000 Franken kann ein öffentlicher Bauherr auch mehr Lieferaufträge freihändig vergeben.

Weiter kommt modernere Informationstechnologie zum Einsatz, welche eine Reduktion der administrativen Last für Bieter bringen soll. Ein innovativer Mechanismus ist für Wettbewerbe und parallele Studienmandate vorgesehen.

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