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Mit einer Tasse Mandelmilch endete ihre Beziehung ein für alle Mal

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Eine Beziehung geht in die Brüche, das Paar trifft sich wieder. Dann kommt es zu einer tragischen Wendung, die für den Mann vor Gericht endet. Er ist unter anderem angeklagt wegen Schändung, einfacher Körperverletzung und Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz.

Es geschah im Sommer 2021. Ein Paar, das sich im Frühling desselben Jahres nach einer zweijährigen Beziehung getrennt hatte, traf sich wieder. Das Opfer, eine damals 34 Jahre alte Bernerin, hütete die Hunde des Angeklagten an seinem Wohnort im Sensebezirk, während er auf Reisen war. Bei seiner Rückkehr bot er ihr Wein an, sie verneinte, wünschte aber eine Mandelmilch, die ihr der damals 55-Jährige zubereitete. Ein wichtiges Detail verschwieg er ihr jedoch, denn er mischte Xanax dazu. Das ist ein Beruhigungsmittel, das angstlösend, entspannend und beruhigend wirkt. In der Folge wurde die Frau schläfrig und müde, beschloss, bei ihm zu übernachten, und legte sich in sein Bett.

Der Angeklagte ging dann mit den Hunden spazieren. Als er zurückkehrte, massierte er ihre Füsse, legte sich später zu ihr hin und drang einige Male in sie ein. Die junge Bernerin bemerkte erst am folgenden Morgen, dass etwas nicht gestimmt haben muss. Sie fragte ein paar Tage danach sogar nach, ob Geschlechtsverkehr stattfand, denn sie konnte sich nur vage an den Abend erinnern. Trotzdem hielten die zwei Betroffenen Kontakt, trafen sich noch mehrere Male, an denen der Mann ihr wieder Xanax in die Mandelmilch mischte. Das Opfer wurde plötzlich misstrauisch, da das Getränk bitter schmeckte, und übergab eine Probe an die Polizei. Der Drogenschnelltest fiel positiv aus.

Unverständnis ist gross

Das ehemalige Liebespaar verbindet eine gemeinsame Geschichte, es war denn auch eine emotionale Verhandlung am Dienstag am Bezirksgericht Tafers, die von Gerichtspräsidentin Debora Friedli-Bruggmann geleitet wurde. Der Straftatbestand lautete auf Schändung, einfache Körperverletzung mit Gift, mehrfach begangene versuchte einfache Körperverletzung mit Gift und mehrfach begangenes Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz. Der Täter gestand und zeigte sich einsichtig:

Ich weiss nicht, was mich geritten hat.

Die Vorfälle resultierten in einer Strafklage. Danach trafen sich Täter und Opfer mit ihren jeweiligen Anwälten, was zum Vorschlag des Opfers führte, die Strafklage zurückzuziehen. Der Fall wird nun von der Staatsanwaltschaft weiterverfolgt. Die Bernerin sagte an der Verhandlung als Zeugin aus. Auf die Frage, wie es ihr heute gehe, sagte sie: «Ich probiere, es zu vergessen.» Die emotionalen Bande zwischen den zwei Menschen waren in der Gerichtsverhandlung deutlich spürbar. So sagte das Opfer auch:

Wir hatten eine gute Beziehung am Anfang. Das kann man nicht einfach vergessen.

Dass sie die Strafklage zurückzog, habe auch damit zu tun, dass es ihr nicht unbedingt darum gehe, den Täter zu bestrafen, sagte die Frau vor Gericht. Das Treffen sollte auch als Aussprache dienen. «Es ging hauptsächlich auch darum, zu verstehen, warum es so weit gekommen ist. Ich wollte verstehen: Warum bekomme ich etwas verabreicht, ohne dass ich es will?» Die Beziehung scheint von vielen Brüchen geprägt gewesen zu sein, so sagte der Angeklagte, es sei ein ewiges Hin und Her gewesen, er habe sich Hoffnungen gemacht und schlussendlich seine «grösste Liebe zerstört».

Massiver Vertrauensbruch

Staatsanwältin Christiana Dieu-Bach plädierte auf eine bedingte Freiheitsstrafe von 20 Monaten mit einer Probezeit von zwei Jahren. «Die Tat hat nichts mit Liebe zu tun, sondern mit Besitz, Macht, Egoismus und Respektlosigkeit. Er hat sich genommen, was sie nicht geben konnte oder wollte.» Der Vertrauensbruch sei massiv gewesen. Was hingegen für den Angeklagten spreche, sei, dass er nicht vorbestraft sei, Einsicht gezeigt habe und sich auch entschuldigte.

«Es war eine Tat der Verzweiflung, die von Verlustängsten diktiert wurde», sagte hingegen die Anwältin des Angeklagten, Frédérique Riesen. Sie sprach sich für eine Einstellung des Verfahrens aus.

Mehrmals entschuldigte sich der Täter, sagte, er würde gerne alles ungeschehen machen. So auch am Schluss. «Ich würde alles dafür tun, es rückgängig zu machen. Es tut mir wirklich sehr leid.» Für das Opfer bleibt ein grosses Unverständnis: «Die Entschuldigung hat sicher geholfen, aber ganz verstehen kann man wahrscheinlich nie», sagte die Zeugin vor Gericht.

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