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Murtner Kokainhändlerin muss ins Gefängnis

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Das Gericht des Sensebezirks spricht eine 58 Jahre alte Frau wegen Kokainhandels schuldig. Für ihre Taten erhält die Murtnerin eine Haftstrafe von zehn Monaten unbedingt sowie 20 Monate bedingt bei einer Probezeit von fünf Jahren. 

Eine teilbedingte Freiheitsstrafe von 30 Monaten: So lautet das Urteil des Gerichts des Sensebezirks im Fall einer Kokainhändlerin aus Murten. Die 58-Jährige muss für eine Dauer von zehn Monaten hinter Gitter. Die verbleibenden 20 Monate werden aufgeschoben bei einer Probezeit von fünf Jahren. Mit diesem Strafmass folgt das fünfköpfige Gericht dem Strafantrag der Staatsanwältin Sonja Hurni. Pierre-Henri Gapany, Verteidiger der Beschuldigten, hatte für eine bedingte Freiheitsstrafe von maximal zwölf Monaten plädiert.

Anschuldigungen abgestritten

Während der Verhandlung in Tafers vergangene Woche sowie im Rahmen der Ermittlungen hatten mehrere Drogenkonsumenten die Frau als Kokainhändlerin bezeichnet. Auch soll sie, so die Angaben der Staatsanwaltschaft, nicht nur selbst Drogen verkauft, sondern auch Personen mit dem Weiterverkauf ihres Kokains beauftragt haben. Vor Gericht wies die Beschuldigte diese Anschuldigungen zurück. Dem schenkte das Gericht aber keinen Glauben. Denn in seinem Dispositiv schreibt das Gericht, dass es die Beschuldigte verurteilt wegen Verbrechens nach Artikel 19, Absatz 2 des Betäubungsmittelgesetzes. Dieser Absatz kommt zur Anwendung, wenn die Täterin «weiss oder annehmen muss, dass die Widerhandlung mittelbar oder unmittelbar die Gesundheit vieler Menschen in Gefahr bringen kann», «als Mitglied einer Bande handelt» oder «durch gewerbsmässigen Handel einen grossen Umsatz oder einen erheblichen Gewinn erzielt».

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