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Murtner Sperr- und Grüngut sind nun kostenpflichtig

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Seit Anfang Jahr gilt für Murten ein neues Abfallreglement, das die neuen Ortsteile Galmiz, Gempenach und Clavaleyres mitberücksichtigt. Neu sinkt die Grundgebühr allgemein, dafür gibt es eine überall kostenpflichtige Grün- und Sperrgutabfuhr.

Der Grundsatz für das neue Murtner Abfallreglement ist geblieben: Grundsätzlich soll so viel Abfall wie möglich wiederverwendet werden, und noch besser ist es, Abfall überhaupt zu vermeiden. Doch seit dem 1. Januar gibt es einige Änderungen. Der Generalrat hat ein revidiertes Abfallreglement genehmigt, das die neuen Ortsteile Galmiz, Gempenach und Clavaleyres einschliesst. Somit gelten nun überall auf dem Gemeindegebiet die gleichen Regeln für die Abfallentsorgung. Die Sammelstellen in den einzelnen Ortsteilen sind standardisiert und modernisiert worden, überall stehen die gleichen Container.

Bis zum Preisüberwacher

«Es war ein langer Prozess», sagt Gemeinderat Carlo Colopi. Man habe diesen nach der Fusion in Angriff genommen und zahlreiche einzelne Punkte geprüft, insbesondere wurden Modellrechnungen über alle Ortsteile gemacht. Auch dem eidgenössischen Preisüberwacher wurde das Reglement mit den geplanten Gebühren vorgelegt; dieser brachte allerdings keine Anmerkungen an. «Wir haben uns bei der Erarbeitung breit abgestützt und versucht, einen Konsens zu schaffen», so Colopi.

«Das übergeordnete Ziel war, die Abfallentsorgung möglichst kostendeckend zu gestalten und das Verursacherprinzip zu optimieren», sagt Colopi weiter. «Wir haben nun mit dem neuen Reglement ein vernünftiges und ausgewogenes System.»

Weniger Grundgebühren

Dies bedeutet einerseits, dass die Grundgebühren für die Abfallentsorgung fast durchgehend – auch im Vergleich zu den Vorgängergemeinden vor der letzten Fusion – günstiger geworden sind. So zahlt in Murten ein Mehrpersonenhaushalt exklusive Mehrwertsteuer neu noch 100 Franken Grundgebühr, vorher waren es 140 Franken, und ein mittlerer Gewerbebetrieb 150 statt wie bisher 250 Franken.

Dafür ist seit dem 1. Januar auf dem gesamten Gemeindegebiet die Grüngut- und die Sperrgutentsorgung kostenpflichtig. Zuvor musste man nur in Galmiz für das Grüngut sowie in Gempenach für das Sperrgut individuell Gebühren bezahlen.

Nach Gewicht oder Volumen

Wie aus einem Merkblatt hervorgeht, haben die Einwohnerinnen und Einwohner die Möglichkeit, an den entsprechenden Abfuhrtagen ihr Grüngut in Containern bereitzustellen. Dieses kann entweder nach Volumen (mit Marke) oder nach Gewicht (mit Chip) bezahlt werden. Für die kostenpflichtige Grüngutabfuhr kann der Container mit einer Jahresmarke versehen werden. Diese erlaubt bei jeder Abfuhr eine Entleerung. Mit einer Einmal-Marke wird ein Container nur einmal entleert; die Marke wird anschliessend entfernt.

Für die Bewohner der Altstadt gilt ein spezielles System, da sie grundsätzlich nicht die Möglichkeit haben, auf ihren Grundstücken einen Container zu lagern. Sie können Grüngut in Kleinbehältern von maximal 10 Litern bereitstellen und sind so von der Kostenpflicht befreit.

Sperrgut mit Marken

Für die Entsorgung des Speerguts gibt es neu ein Bezahlsystem mit grossen und kleinen Marken. Das Merkblatt gibt Beispiele, welche Marken für welches Sperrgut verlangt werden. So braucht es für ein Sofa mit zwei Plätzen zwei grosse und zwei kleine Sperrgutmarken. Eine kleine Matratze benötigt je eine grosse und eine kleine Marke, ein Snowboard oder ein paar Ski kommen auf eine kleine Sperrgutmarke zu stehen.

Für das Sperrgut finden 2024 vier separate Abfuhren statt. Ab 2025 kann dann das Sperrgut mit den entsprechenden Marken jeweils mit der normalen Kehrichtabfuhr mitgegeben werden. Warum erst 2025 und nicht schon jetzt? Colopi erklärt: «Zum Zeitpunkt der Genehmigung des Reglements im Generalrat war der Abfuhrplan 2024 schon gemacht.»

Spätere Überprüfung

Unverändert bleiben auch in diesem Jahr die üblichen Sack- und Containergebühren für den Haushaltabfall. Und auch die Entsorgung von Windeln in durchsichtigen Säcken bleibt von der verbrauchsabhängigen Kehrichtgebühr befreit.

Laut Colopi wurde die Kostendeckung der Kehrichtabfuhr in den letzten Jahren zu rund 85 Prozent erreicht, was den gesetzlichen Anforderungen entspricht. Man werde nach einer gewissen Zeit wieder überprüfen, wie die jetzigen Gebühren die Kosten decken, und könne bei Bedarf Anpassungen vornehmen.

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