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Nach Auto-Ausweis ist auch Moped-Permis weg

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Der Entscheid des Kantonsgerichts hat eine lange Vorgeschichte: Ein Autofahrer verlor im Jahr 2000 seinen Fahrausweis. Es war ein Sicherheitsentzug, nachdem der Mann 1981, 1983 und 1988 wegen Fahrens in angetrunkenem Zustand verwarnt worden war und 1997 den Fahrausweis hatte abgeben müssen. Nach dem Sicherheitsentzug im Jahr 2000 legte der Mann nie einen Beweis vor, dass er wieder fahrfähig wäre. Im Gegenteil: 2008 gab ein Arzt eine ungünstige Prognose ab.

Ohne Permis am Steuer

Trotz des Sicherheitsentzugs setzte sich der Mann immer wieder ans Steuer: Im Jahr 2004 erwischte ihn die Kantonspolizei Freiburg vier Mal, einmal war er zudem betrunken. 2014 dann war der Mann auf seinem Moped unterwegs–für welches er noch einen Fahrausweis hatte. Er fuhr auf ein stehendes Auto auf und fuhr weiter, ohne sich um den möglichen Schaden zu kümmern.

Die Freiburger Staatsanwaltschaft verurteilte den Mann wegen Verletzung der Verkehrsregeln und pflichtwidrigen Verhaltens bei einem Unfall mittels Strafbefehl zu einer Busse von 400 Franken.

Im April 2014 entzog die freiburgische Kommission für Administrativmassnahmen im Strassenverkehr dem Mann erneut den Fahrausweis aus Sicherheitsgründen; diesmal auch für die Kategorien G und M, also für Traktoren und Mopeds. Der Mann kann den Fahrausweis wieder erlangen, wenn er einen ärztlichen Bericht vorlegen kann, der seine Alkohol-Abstinenz über 24 Monate hinweg dokumen- tiert, und wenn er zudem einen Kurs über die Risiken des Fahrens in angetrunkenem Zustand besucht. Danach müsste er erneut eine Fahrprüfung ablegen, da er seit vierzehn Jahren nicht mehr Auto gefahren ist.

Abfuhr vom Kantonsgericht

Der Mann wehrte sich gegen den Entscheid der Kommission für Administrativmassnahmen. Er sei auf sein Mo- ped angewiesen, um zu seiner Arbeit zu fahren. Seit 2004 könne ihm kein Vergehen gegen die Strassenverkehrsregeln nachgewiesen werden, argumentierte er. Nachdem er auf das Auto aufgefahren sei, sei er nur deshalb weitergefahren, weil ihm die Insassen des Autos bedrohlich erschienen seien.

Das Freiburger Kantonsgericht weist den Rekurs des Mannes jedoch ab, wie es in seinem vor kurzem publizierten Entscheid schreibt. Dabei betont das Gericht, dass ein Sicherheitsentzug keine Strafe sei; er diene vielmehr dem Schutz des Autofahrers, da er nicht mehr fähig sei, ein Auto zu führen. Nicht zuletzt sei der Kanton auch verpflichtet, für die Sicherheit der anderen Verkehrsteilnehmerinnen und -teilnehmer zu sorgen.

Der Zeuge

Der Mann bestreite in seinem Rekurs nicht, dass er viel Alkohol konsumiere. Auch habe der Fahrer des Autos, das er mit seinem Moped angefahren habe, ausgesagt, er habe den Eindruck gehabt, dass der Mopedfahrer angetrunken gewesen sei. Daher sei ein Sicherheitsentzug auf unbestimmte Zeit gerechtfertigt, folgert das Kantonsgericht–auch für das Moped. «Es ist auszuschliessen, dass er für diese Kategorie fahrfähig ist.» njb

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