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Nach dem Volks-Nein: Bundesrat bringt neues CO2-Gesetz

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Der Bundesrat will den CO2-Ausstoss bis 2030 halbieren und damit das Klimaziel erreichen. Dafür hat er am Freitag das revidierte CO2-Gesetz verabschiedet. Der neue Anlauf nimmt die Bedenken der vom Volk abgelehnten Version auf. Neue Abgaben sind nicht vorgesehen.

Im Vordergrund stehen Massnahmen, welche die Bevölkerung anregen, den CO2-Ausstoss zu senken, wie der Bundesrat am Freitag mitteilte. Gleichzeitig stärke die Neuauflage die Schweizer Energieversorgung und vermindert die Abhängigkeit von Öl und Erdgas.

Neben dem Verzicht auf neue Abgaben sollen auch die vorhandenen nicht steigen. Das Volk hatte das Gesetz in seiner letzten Version am 13. Juni 2021 mit 51,6 Prozent der Stimmen abgelehnt.

Die angestrebte Halbierung basiert auf dem CO2-Ausstoss des Jahres 1990. Das neue CO2-Gesetz regelt den Zeitraum von 2025 bis 2030. Die unbestrittenen Massnahmen und auch das Reduktionsziel im aktuell geltenden CO2-Gesetz verlängerte das Parlament bis Ende 2024.

Wie der Bundesrat schreibt, nimmt seine Neuauflage die Ergebnisse der Vernehmlassung und der Volksabstimmung auf. Statt auf Abgaben setzt der Gesetzesentwurf auf Anreize durch gezielte Förderung und Investitionen.

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