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Nach der Geburt ins Heim: Fremdplatzierung durch Kesb war richtig

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Dass die Behörden einer Single-Frau ihr Frühchen wegnahmen und nach der Geburt ins Heim steckten, war rechtens. Laut Bundesgericht darf ihr der Kontakt zu ihrem Baby jedoch nicht verwehrt werden.

Es war ein steiniger Weg bis zum Baby-Glück. Weil Samenspenden für Single-Frauen hierzulande verboten sind, musste die Waadtländerin bis nach Dänemark, um schwanger zu werden. Doch nur wenige Tage nach der Frühgeburt ihrer Tochter vor bald einem Jahr kommt das medizinische Personal des Universitätsspitals Lausanne zum Schluss: Die Frau kann ihrer neuen Aufgabe als Mutter nicht ausreichend nachkommen.

Das ist aber nicht der letzte Stein auf dem Weg zum Baby-Glück für die Frau. Auch die zuständige Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (Kesb) und das Friedensgericht Lausanne kommen in der Folge zu derselben Einschätzung – und steckte das Frühchen nur wenige Tage nach der Geburt in ein Heim. Dagegen wehrt sich die Waadtländerin bis vor Bundesgericht. Doch vergeblich: Laut dem am Mittwoch publizierten Urteil teilen auch die höchsten Richter im Land die Einschätzung.

Allerdings kommt das Bundesgericht in dem Entscheid auch zum Schluss, dass die Mutter zu ihrer Tochter trotz Fremdplatzierung regelmässig Kontakt haben müsse. Und zwar mehr, als das aktuell vorgesehene Minimum. Dies mit dem Ziel, eine persönliche Beziehung aufbauen zu können.

Bundesgericht sieht Verhältnismässigkeit gewahrt

Kesb und Friedensgericht argumentierten, die Mutter bekunde Mühe, die Bedürfnisse des Neugeborenen zu erkennen und zu gewährleisten. Und sie habe Mühe, vom Pflegepersonal erteilte Ratschläge zu verstehen und weise Verhaltensweisen auf, die Anlass zur Sorge geben würden, wie das Bundesgericht in einer Medienmitteilung vom Mittwoch schreibt. Die Zweifel stützen auch psychiatrische Gutachten zum Zustand der Single-Frau.

Nach Konsultation der Akten stellt sich nun auch das höchste Gericht im Land auf die Seite der Spezialisten – und weist die Beschwerde der Single-Mutter als unbegründet ab. Die Vorinstanzen hätten die Fakten «vollständig zusammengefasst, erwogen und umfassend gewertet». Folglich erweise sich auch die «einschneidende Massnahme» der Fremdplatzierung des Frühchens «als verhältnismässig».

Mutter muss mehr Kontakt haben können

Allerdings präzisieren die Bundesrichter, dass die zuständigen Behörden des Kantons Waadts nebst der Fremdplatzierung auch «für den schrittweisen Ausbau einer dauerhaften Beziehung zwischen Mutter und Kind zu sorgen» hätten. Dieses Ziel ist laut Mitteilung «nur durch physischen Kontakt zu erreichen».

Dazu scheint es laut dem Bundesgericht «unerlässlich», die Zahl der persönlichen Kontakte zwischen Mutter und Tochter von aktuell zwei begleiteten Besuchen pro Woche «fortlaufend zu erhöhen». So dass am Ende nebst dem Baby-Glück im besten Fall doch noch eine Kleinfamilie entstehen kann.

Urteil 5A_911/2023 vom 27. Februar 2024.

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