Share on facebook
Share on twitter
Share on linkedin
Share on print

Nach Tod von Mädchen: Staatsanwaltschaft erhebt Anklage gegen Lebensgefährtin des Vaters

Share on facebook
Share on twitter
Share on linkedin
Share on print

Das ist ein bezahlter Beitrag mit kommerziellem Charakter. Text und Bild wurden von der Firma Muster AG aus Musterwil zur Verfügung gestellt oder im Auftrag der Muster AG erstellt.

Nach dem Fund eines leblosen Mädchens 2018 im Greyerzbezirk hat die Staatsanwaltschaft nun die Ermittlungen abgeschlossen. Sie erhebt Anklage gegen die Lebensgefährtin des Vaters.

Grausiger Fund: An einem Sonntagmorgen im November 2018 findet ein Vater seine leblose zweijährige Tochter in seiner Wohnung. Nun hat die Staatsanwaltschaft im Greyerzbezirk ihre Ermittlungen abgeschlossen, wie sie mitteilt. Sie erhebt Anklage gegen die Lebensgefährtin des Vaters wegen Mordes, es gilt die Unschuldsvermutung.

Die Tochter verbrachte damals das Wochenende bei ihrem Vater, der getrennt von der Mutter lebte. Die Ermittlungen ergaben, dass die Lebensgefährtin allein zu Hause war mit dem Mädchen, zumindest während einer gewissen Zeit in der Nacht, wie es in der Mitteilung heisst.  

Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass das Kind in der Nacht aufgestanden ist. Die Lebensgefährtin habe sich nicht beherrschen können und sei auf das Mädchen losgegangen und habe es daran gehindert zu atmen. Die Autopsie ergab Traumata am Kopf, Hals und Rumpf. Verletzungen, die nicht vereinbar sind mit einem Sturz vom Etagenbett, der auch als Erklärung ins Feld geführt wurde. Todesursache ist laut Staatsanwaltschaft das Zusammenquetschen des Rumpfes. 

Seit 2018 in Untersuchungshaft 

Als Motiv gibt die Staatsanwaltschaft an, dass die Lebensgefährtin unter der Anwesenheit des Kindes litt. Es habe sie daran gehindert, ihre Pläne im Leben umzusetzen. Hinzu sollen finanzielle Probleme gekommen sein. 

Der Verdacht fiel relativ schnell auf die Freundin des Vaters. Sie wurde zehn Tage nach dem Tod des Mädchens festgenommen und ist bis heute in Untersuchungshaft. Sie streitet die Beschuldigungen ab. Wann der Prozess vor dem Greyerzer Gericht stattfinden wird, ist noch offen.

Kommentar (0)

Schreiben Sie einen Kommentar. Stornieren.

Ihre E-Mail Adresse wird nicht veröffentlicht. Die Pflichtfelder sind mit * markiert.

Meistgelesen

Mehr zum Thema