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Nächtliche Prügelei: Drei junge Männer zu Geldstrafen verurteilt

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Drei junge Männer waren in eine nächtliche Schlägerei verwickelt. Zwei von ihnen wurden dabei verletzt. Die Staatsanwaltschaft verurteilt alle drei wegen Raufhandels. Zwei der Beschuldigten erhielten zusätzliche Strafen.

Die Staatsanwaltschaft hat drei junge Männer des Raufhandels für schuldig erklärt. Ein 23-jähriger Aargauer (nachfolgend: A.) erhielt eine unbedingte Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu je 30 Franken. Ein 22-jähriger Berner (nachfolgend: B.) wurde zudem der einfachen Körperverletzung, Drohung und Beschimpfung verurteilt. Er erhielt eine unbedingte Geldstrafe von 100 Tagen zu je 40 Franken sowie eine Busse von 200 Franken. Da die beiden mehrfach vorbestraft sind, ist die «Strafe mangels günstiger Prognose unbedingt auszusprechen», schreibt die Staatsanwaltschaft hierzu in einem Strafbefehl.

Den dritten Beteiligten, einen 21-jährigen Freiburger (nachfolgend: F.), verurteilte die Staatsanwaltschaft nebst des Raufhandels zudem wegen fahrlässiger Körperverletzung. Er muss eine bedingte Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu je 120 Franken sowie eine Busse von 700 Franken bezahlen.

Alle drei alkoholisiert

Der Vorfall zwischen den drei Beschuldigten ereignete sich im Frühsommer 2023 um circa 3.15 Uhr morgens in der Nähe der Feldschiessanlage in Ueberstorf. F. war als Beifahrer in einem Auto unterwegs, als der betrunkene A. auf die Strasse torkelte und sie blockierte. Der ebenfalls alkoholisierte F. stieg aus dem Auto aus und stiess A. in ein angrenzendes Feld. B., der mit A. befreundet ist und ebenfalls betrunken war, gab F. einen Kniestoss und beschimpfte ihn. A. rappelte sich auf, trat F. gegen das Schienbein und packte ihn von hinten. Sie stürzten zu Boden, wobei F. mit seinem ganzen Gewicht auf das Knie von A. fiel.

Daraufhin sprang B. auf F. und schlug ihn fünf- bis sechsmal mit der Faust in den Rippenbereich, um ihn von A. zu trennen. Auch A. versetzte F. mehrere Faustschläge in den Brustbereich. B. griff sich einen Schuh von F., den dieser verloren hatte, und schlug ihm einmal auf den Hinterkopf.

Mit dem Tod gedroht

Während die drei Angeklagten gemeinsam auf die Polizei warteten, trat B. noch dreimal auf F. ein und drohte ihm, dass A. und B. nun wüssten, wo er wohne, und dass sie zu ihm kommen würden, um ihn «vor seiner Haustür und vor seiner Familie abzustechen».

Bei der Schlägerei wurden sowohl F. als auch A. verletzt. A. erlitt eine Knieverletzung und war während zwei Wochen arbeitsunfähig. F. erlitt grossflächige Hämatome am linken Schienbein, am linken Knie und Oberschenkel sowie im Brustbereich.

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