Share on facebook
Share on twitter
Share on linkedin
Share on print

Nazi-Symbole verbieten? Staatsrat will den Bund entscheiden lassen

Share on facebook
Share on twitter
Share on linkedin
Share on print

Das ist ein bezahlter Beitrag mit kommerziellem Charakter. Text und Bild wurden von der Firma Muster AG aus Musterwil zur Verfügung gestellt oder im Auftrag der Muster AG erstellt.

Zwei Grossräte verlangen vom Staatsrat, dass das Tragen von nationalsozialistischen Symbolen im Kanton unter Strafe gestellt werde. Für den Staatsrat muss diese Frage auf Bundesebene geklärt werden.

«Schluss mit Nazi-Symbolen im Kanton Freiburg»: Das fordern die Grossräte Alexandre Berset (Grüne, Lentigny) und Hubert Dafflon (Die Mitte, Grolley) in einer Motion. Darin verlangen die Politiker, dass jegliche Verwendung und Ausstellung von nationalsozialistischen Symbolen im öffentlichen Raum und an öffentlichen Veranstaltungen zu verbieten und zu bestrafen sei. Lediglich in journalistischen, historischen, pädagogischen oder kulturellen Kontexten sollen Ausnahmen gelten.

In seiner Antwort weist der Staatsrat auf bestehendes Recht hin, das bereits das Tragen rassendiskriminierender Symbole einschränkt. Nur wer solche ideologischen Symbole isoliert trage, ohne dabei andere zu beeinflussen oder zu diskriminieren, mache sich nach geltendem Gesetz nicht strafbar.

Bund muss entscheiden

Für den Staatsrat muss die Frage eines Verbots auf Bundesebene geklärt werden. Nur dies ermögliche, dass «die Rechtsnorm, die ein verfassungsmässig garantiertes Grundrecht einschränkt, im ganzen Land einheitlich umgesetzt wird». Zudem gebe es auf Bundesebene bereits Entwicklungen in dieser Thematik. Eine Motion der Kommission für Rechtsfragen des Ständerats vom Oktober liege nun dem Nationalrat zur Beschlussfassung vor. Dieser habe zusätzlich selbst am 12. Januar eine parlamentarische Initiative entgegengenommen, die eine Regelung durch den Bundesgesetzgeber in diesem Bereich anstrebt.

Deshalb empfiehlt der Staatsrat dem Grossen Rat, die Motion abzulehnen. Er verpflichtet sich jedoch, das Ergebnis der Motion auf Bundesebene und gegebenenfalls ihre Umsetzung aufmerksam zu verfolgen.

Kommentar (0)

Schreiben Sie einen Kommentar. Stornieren.

Ihre E-Mail Adresse wird nicht veröffentlicht. Die Pflichtfelder sind mit * markiert.

Meistgelesen

Mehr zum Thema