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Neue Gesetze: Nachhaltige Entwicklung nicht vergessen

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Das Kantonsparlament wird in der nächsten Session auch das Gesetz über den Grossen Rat revidieren. Dabei soll der Staatsrat verpflichtet werden, in den Botschaften zu einem neuen Gesetz oder zu einer Gesetzesrevision ebenfalls die Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung zu berücksichtigen. Die Analyse der Nachhaltigkeit eines Erlasses soll dabei Teil eines Konzeptes sein.

Die Revision des Gesetzes über den Grossen Rat geht auf eine parlamentarische Initiative der CVP-Grossräte Moritz Boschung und Gabrielle Bourguet zurück, welche das Kantonsparlament am 13. Februar 2009 für erheblich erklärt hat.

Bereits heute hat der Staatsrat bei der Ausarbeitung von Botschaften zu Gesetzeserlassen die Pflicht, die finanziellen und personellen Folgen, den Einfluss auf die Aufgabenteilung zwischen dem Kanton und den Gemeinden sowie die Verfassungsmässigkeit, die Übereinstimmung mit dem Bundesrecht und die Europaverträglichkeit zu überprüfen. az

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