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Neue Regeln für Bauvorhaben: Weniger Hürden für bestimmte Projekte

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Der Staatsrat hat die Verordnung zum Raumplanungs- und Baugesetz angepasst. Das Bewilligungsverfahren wird in bestimmten einfachen Fällen abgeschafft und für bestimmte Objekte von untergeordneter Bedeutung gelockert.

Der Staatsrat passt die Vorschriften des Raumplanungs- und Baugesetzes an. In einfachen Fällen müssen Bauvorhaben jetzt nicht mehr durch das Bewilligungsverfahren, wie die Direktion für Raumentwicklung, Infrastruktur, Mobilität und Umwelt (RIMU) in einer Medienmitteilung schreibt. Zudem unterliegen bestimmte Bauobjekte von geringer Bedeutung nun lockereren Regelungen. Neu werden im Reglement die Bestimmungen zur Erhebung der Mehrwertabgabe aufgenommen.

Der Staatsrat hat die Anpassungen des Ausführungsreglements zum Raumplanungs- und Baugesetz (RPBR) nach einer Sommervernehmlassung nun in seiner Dezembersitzung auf den 1. Januar 2024 in Kraft gesetzt. Die Mehrwertabgabe wurde am 1. Januar 2018 eingeführt, um Vorteile aus Zonenänderungen auszugleichen. Der Kanton hat die Bestimmungen dazu im Oktober 2023 überarbeitet.

Saisonbäder neu bewilligungsfrei

Die Änderungen betreffen auch Lockerungen in der Bewilligungspflicht. In bestimmten Fällen werden Bauvorhaben wie Innenumbauten, Stützmauern und Ladestationen für Elektrofahrzeuge vereinfachten Verfahren unterworfen oder sind bewilligungsfrei. Schwimmbäder mit saisonalem Charakter und kleinere Bauwerke in Bauzonen benötigen ebenfalls keine Bewilligung mehr. Solaranlagen unterliegen einem Meldeverfahren.

Die RIMU plant gemäss Mitteilung zudem Massnahmen, um die administrativen Abläufe zu erleichtern und die Bearbeitungsdauer von Bewilligungen zu verkürzen.

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