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Neue Verfassung: Zusätzliche Kosten?

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Neue Verfassung: Zusätzliche Kosten?

Auch wenn im Vorschlag für die neue Kantonsverfassung bei weitem nicht alles verwirklicht ist, was ich mir gewünscht hätte, finde ich nach reiflicher Überlegung, dass der Entwurf ein ausgewogenes Produkt eines demokratischen Prozesses darstellt. Es ist eine moderne Verfassung, die den Vergleich mit anderen kantonalen Verfassungen neueren Datums nicht zu scheuen braucht.

Nun gibt es leider Gruppierungen, die aus der Empfehlung der Ablehnung der Verfassung Kapital schlagen und ihr eigenes politisches Süppchen kochen möchten. Sie lehnen beispielsweise das ganze Kapitel über die öffentlichen Aufgaben ab, und die Verfassung ist ihnen zu sozial. Sie befürchten, dass dadurch für den Kanton zusätzliche Kosten entstehen.

Wohin eine solche Haltung schliesslich führen kann, sehen wir am besten am Beispiel der USA. Die USA gehören zu den reichsten Ländern der Erde und sind in Bezug auf Privatisierungen viel weiter fortgeschritten als die Schweiz. Einerseits existieren in den USA hervorragende private Schulen und eine ausgezeichnete private Spitzenmedizin. Andererseits sind die öffentlichen Schulen teilweise miserabel, und viele Menschen können weder lesen noch schreiben. Mehr als 40 Millionen Amerikanerinnen und Amerikaner haben keine Krankenversicherung. Viele Menschen werden in die Marginalität getrieben, so dass die Kriminalität stark ansteigt. Die Mordrate ist etwa zehnmal so hoch wie in der Schweiz.

Das Resultat ist, dass das Geld, anstatt für soziale Netze, für Polizei und Gefängnisse ausgegeben werden muss. Ein Aufenthalt im Gefängnis kostet jedoch ebenso viel wie ein gleich langer Aufenthalt in einem teuren Vierstern-Hotel. Der Staat entartet allmählich zum Polizeistaat und die Kosten nehmen nicht ab, sondern zu.
Gewiss ist das Beispiel der USA nicht nachahmenswert. Was wir aber daraus lernen müssen, ist die Einsicht, dass es keinen Schutz der Bevölkerung vor Gewalt und Verbrechen gibt ohne ein gut funktionierendes System der sozialen Sicherheit. Ein Staat, der das Wohlergehen möglichst aller Bewohner garantieren will, hat wichtige Aufgaben wahrzunehmen, beispielsweise in den Bereichen Umwelt, Bildung, Gesundheit, soziale Sicherheit.
Das Kapitel über die öffentlichen Aufgaben in der neuen Verfassung ist daher keineswegs überflüssig. Es enthält – wie die Verfassungen anderer Kantone – wichtige Leitlinien staatlichen Handelns, die insgesamt verhindern können, dass in der Schweiz allmählich ein Sozialabbau um sich greift, der zu Zuständen führt, wie sie bereits heute in den USA bestehen.

Die neue Verfassung ist zwar nicht die ideale Vision irgendeiner politischen Gruppierung. Sie ist jedoch ein ausgewogener Kompromiss und ein wesentlicher Fortschritt gegenüber der alten Verfassung von 1857. Es lohnt sich, sich für sie einzusetzen und sie am 16. Mai anzunehmen.

Würde die neue Verfassung bei der Volksabstimmung verworfen, so müsste der Verfassungsrat noch einmal mit der Arbeit beginnen. Es würden nochmals Millionen aus der Staatskasse ausgegeben – und mit welchem Ergebnis? Bereits kann mit Sicherheit davon ausgegangen werden, dass auch der neue Entwurf wiederum ein Kompromiss sein wird. Schon gar nicht wird es die ideale Vision der schärfsten Gegner sein, die sich ohnehin bisher dadurch ausgezeichnet haben, dass sie sich am demokratischen Entwurfsprozess der neuen Verfassung kaum beteiligt haben.

Das Rezept, wenig mitzuarbeiten und schliesslich keine Verantwortung zu übernehmen, darf nicht Schule machen. Und schliesslich dürfen wir nicht vergessen, dass die Ablehnung der neuen Verfassung mit Sicherheit bereits kurzfristig zu zusätzlichen Kosten führt. Gemäss Aussagen des Generalsekretärs des Verfassungsrates sind es mindestens 2,6 Millionen Franken. Es könnte, je nach Umständen, auch ein Mehrfaches sein.

Ambros Lüthi, Verfassungsrat SP, Freiburg

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