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Neues Gesetz: Das müssen zukünftig Hundebesitzer beachten

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Theoriekurse und eine Führbarkeitsbeurteilung: Wer sich einen Hund anschafft, muss jetzt beweisen, dass er die notwendigen Fähigkeiten mitbringt. Das entschied der Grosse Rat fast einstimmig.

«Von einer Hundeschule profitieren Hund und Hundehalter», sagte Achim Schneuwly (SVP, Oberschrot) am Mittwoch im Grossen Rat. Das sah auch die Mehrheit seiner Ratskolleginnen und -kollegen so. Sie sprachen sich mit 95 Stimmen bei vier Ablehnungen und einer Enthaltung für Änderungen im Gesetz über die Hundehaltung aus.

Deshalb müssen neue Hundehalterinnen und -halter sowie Personen, die seit zehn Jahren oder länger keinen Hund mehr hatten, Theoriekurse besuchen. Zudem müssen alle Halterinnen und Halter mit jedem neuen Hund eine Führbarkeitsbeurteilung absolvieren. Im Gegenzug fällt die Bewilligungspflicht für bestimmte Hunderassen. Auch braucht es keine Bewilligung mehr, wenn jemand mehr als vier erwachsene Hunde halten möchte.

«Weniger Hunde ins Tierheim»

Diese Anpassungen stiessen fraktionsübergreifend auf Zustimmung. Für Regula Hayoz-Helfer (Grüne, Bärfischen) sollen die Theoriekurse den zukünftigen Hundehaltern bewusst machen, dass Haustiere Zeit und Geld kosten. 

Ich hoffe, dass so weniger Hunde im Tierheim landen.

Die Führbarkeitsbeurteilung bezeichnete sie als «gute Möglichkeit, um Schwierigkeiten bei der Hundehaltung oder dem Hund selber früh zu entdecken». Sie stellte sich allerdings die Frage, ob es genug Ausbildnerinnen und Ausbildner für die Kurse gibt. Staatsrat Didier Castella (FDP) bejahte dies.

«Viele Hunde sind unberechenbar, weil die Halter sie nicht im Griff und nicht sozialisiert haben», berichtete Achim Schneuwly. Im Theoriekurs würden sie lernen, wie sie sich um ihre Tiere kümmern sollten. «Wir Menschen sind verantwortlich für unsere Hunde», sagte der Grossrat, der selbst einen Hund hat.

Dass alle Hunde eine Führbarkeitsbeurteilung bestehen müssen, begrüsste Annick Remy-Ruffieux (Die Mitte, Charmey). Viele Bisse gebe es von Mischlingen. Und bei diesen Tieren sei nicht immer klar, ob sie auf die Liste der bewilligungspflichtigen Hunde gehören.

Verlust des Hundes droht

Die zuständige Kommission verschärfte in einem Punkt den Gesetzesvorschlag des Staatsrats. Bertrand Morel (Die Mitte, Lentigny) wies nämlich auf eine Ungereimtheit im Gesetzestext hin: Personen, die alles richtig machen wollen, würden härter bestraft als Personen, die sich über die Regeln hinwegsetzen. «Wer den Hundekurs nicht besucht, erhält einzig eine Busse. Wer den Kurs besucht und danach die Führbarkeitsbeurteilung wiederholt nicht besteht, riskiert, dass ihm der Hund weggenommen wird.» Diese Sanktion – der mögliche Verlust des Hundes – solle auch den Halterinnen und Halter drohen, die sich vor den Kursen drücken. Der Grossrat betonte, dass der Kanton durch seinen Änderungsvorschlag nicht gezwungen wird, die Hunde wegzunehmen. «Es ist eine Kann-Formulierung.»

Kommentare (2)

  • 09.02.2023-W. Duero

    Ich finde den erneuten Ansatz sehr gut! Hundehaltung ist kein Konsum oder Plaisierchen, sondern eine echte Verantwortung. Wichtig dabei ist den Grundsatz zu erhalten: “Der Hund ist nur dann des Menschen bester Freund, wenn er Hund sein darf”. Leider wird das Tier in unserer Gesellschaft immer mehr vermenschlicht (Animalische Animationsfilme tragen wohl bedeutsam dazu bei) und dabei rücken seine tatsächlichen, naturgegebenen Bedürfnisse manchmal zu sehr in den Hintergrund. Z.B. müssen Rüden auch mal zanken dürfen untereinander, damit dieser Trieb ausgelebt werden kann und nicht mittelfristig zu Problemen in seiner Psyche führt. Der Hund muss sein ursprüngliches Wesen noch ausleben dürfen und nicht in ein humanorientiertes Kostüm gedrückt werden.

  • 09.02.2023-Dora und Peter Egger

    Diese Regel sollte aber für alle Hundehalter gelten auch für Jäger!

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