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Ortsplanungsdossier zurückgezogen

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Ortsplanungsdossier zurückgezogen

Projekt der Gewerbezone «Muschels» in Gemeinde St. Silvester

Die Gemeinde St. Silvester zieht die Auflage der revidierten Ortsplanung zurück, weil sich die Sachlage bezüglich der geplanten Gewerbezone in Muschels geändert hat. Gegen die Auflage waren über 150 Einsprachen eingegangen.

Von IMELDA RUFFIEUX

Vorläufig wird es in St. Silvester keine Gewerbezone «Muschels» geben. Der Gemeinderat von St. Silvester hat am Montag entschieden, das Dossier der Ortsplanungsrevision – in der die Schaffung dieser Gewerbezone vorgesehen war – vorläufig zurückzuziehen. Gemäss Frau Ammann, Vreni Buntschu, wird man allenfalls zu einem späteren Zeitpunkt ein geändertes Dossier wieder zur Auflage bringen. In welcher Form und unter welchen Bedingungen, sei aber heute noch nicht klar. «Der Grund für diesen Entscheid liegt darin, dass sich die Sachlage inzwischen geändert hat», erklärt Vreni Buntschu gegenüber den FN.

Lärmemissionen befürchtet

Die Firma Andrey, ein örtliches Transport- und Abfallbewirtschaftungsunternehmen, hatte geplant, einen Grossteil der Bauzone zu erwerben und darauf eine Abfallbehandlungsanlage zu realisieren. Gegen die Auflage der Ortsplanungsrevision haben mehrere Bürger Einsprache erhoben – sie befürchteten vor allem vermehrte Lärmemissionen, wenn die Bauaufbereitungsanlage realisiert würde.

Die Firma Andrey hat mittlerweile in Le Mouret einen neuen Standort für ihr Projekt gefunden. Eine Nutzungsänderung für die betreffende Zone konnte problemlos erreicht werden. Firmeninhaber Fernand Andrey hat gegenüber den FN bestätigt, dass es in St. Silvester keine Abfallbewirtschaftungsanlage geben wird. «Damit fallen 99,9 Prozent der Einsprachen weg», erklärte er. Die Firma hat aber weiterhin Interesse, in der zukünftigen Gewerbezone von St. Silvester einen Teil der Aktivitäten zu konzentrieren.

Fast vor Bundesgericht

Wenn es diese neue Sachlage nicht gegeben hätte, wäre der Fall wohl vor Bundesgericht gelandet. Eine Bürgergruppe von Anstössern hatte nämlich in ihrer Beschwerde gegen die Ortsplanungsrevision die Rechtmässigkeit der Lärmstudie angezweifelt und verlangt, dass der Gemeinderat von St. Silvester bei der Entscheidung über dieses Dossier in den Ausstand treten soll. Der Fall landete schliesslich vor dem kantonalen Verwaltungsgericht. Dieses wies die Beschwerde ab (FN vom 15. September 2004).

Allerdings hat das Verwaltungsgericht in seinem öffentlich publizierten Entscheid* der Bürgergruppe einige wesentliche Kritikpunkte am Vorgehen des Gemeinderates von St. Silvester bestätigt. Deshalb hatten diese sieben Anstösser letzte Woche beschlossen, eine staatsrechtliche Beschwerde einzureichen und den Fall vor das Bundesgericht zu bringen.

Wie der Anwalt der Bürgergruppe, Markus Meuwly, erklärte, rechnete man sich gute Chancen aus. «Die Argumente des Verwaltungsgerichts waren widersprüchlich. Das Gericht hat der Bürgergruppe Recht gegeben, dass der Gemeinderat in diesem Verfahren Sachen verheimlicht, Leute nicht korrekt informiert und in den Einigungsverhandlungen die Fragen der Einsprecher im Zusammenhang mit der Lärmstudie nicht wahrheitsgemäss beantwortet und eine Studie unterschlagen hat. Das Verwaltungsgericht sagt ebenfalls, dass auch bei objektiver Betrachtung begründete Zweifel an der Unvoreingenommenheit des Gemeinderates bestünden. All diese Faktoren hätten eigentlich einen Ausstand zur Folge haben müssen.» Obwohl die Beschwerde abgewiesen wurde, ist die Begründung des Verwaltungsgerichts für Markus Meuwly ein Wink mit dem Zaunpfahl, dass die Gemeinden bei ähnlichen Verfahren offen und transparent informieren sollten.

Grundsätzlich überdenken

Aufgrund der neuen Sachlage hat die Bürgergruppe auf den Weg ans Bundesgericht verzichtet. Bei einer Neuauflage des Ortsplanungsdossiers wird eine neue Lärmstudie nötig. Markus Meuwly hofft, dass der Gemeinderat dieses Mal den Anliegen der Einsprecher Rechnung tragen wird und grundsätzlich darüber nachdenkt, ob es überhaupt sinnvoll ist, in einer solchen Naturlandschaft eine Gewerbezone einzurichten, bei der mit erheblichem Verkehr und Immissionen zu rechnen ist.

*Die Urteile und die Grundsatzentscheide des Verwaltungsgerichts sind laut gesetzlichem Auftrag öffentlich und werden regelmässig publiziert.

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