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Parlament muss Massnahmen absegnen

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Mehr als 20 Verordnungen und Beschlüsse hat der Staatsrat in den vergangenen Monaten zum Teil unter grossem Zeitdruck erlassen, um die Auswirkungen der Corona-Pandemie auf das Gesundheitssystem und die Wirtschaft zu dämpfen. Dabei ging es im Wesentlichen darum, Arbeitsplätze zu erhalten und Firmenkonkurse zu vermeiden. Die Sofortmassnahmen kosteten den Kanton rund 60 Millionen Franken.

Der Gesetzesentwurf betrifft Beschlüsse für die Zeit der ausserordentlichen Lage auf kantonaler Ebene vom 13. März bis zum 9. Juni 2020.

Nun muss der Grosse Rat voraussichtlich an seiner Oktobersession diese Schritte der Kantonsregierung nachträglich gutheissen. Der Staatsrat hat dazu einen Gesetzesentwurf verfasst und ihn Anfang letzter Woche dem Grossen Rat zukommen lassen. Gemäss der Kantonsverfassung werden solche unter ausserordentlichen Umständen ergriffenen Massnahmen wirkungslos mit dem Wegfall der Gefahr oder ein Jahr nach deren Erlass, sofern sie bis dahin vom Grossen Rat nicht genehmigt wurden.

Der Gesetzesentwurf enthält vier Kategorien von Massnahmen: solche im Zuständigkeitsbereich des Staatsrats, Verordnungen, die bereits abgelaufen oder aufgehoben wurden, Verordnungen mit einer Umsetzungsdauer von maximal einem Jahr und Verordnungen mit einer Umsetzungsdauer, die über ein Jahr hinausgeht.

Im Zuständigkeitsbereich des Staatsrats liegt beispielsweise die Finanzhilfe für Berufsfischer bis 2022. Da sie aber auf parlamentarische Vorstösse zurückgeht, hat der Grosse Rat sie dennoch unterstützt.

Wirtschaftshilfe absegnen

Bereits abgelaufen, aber nachträglich zu genehmigen ist etwa die Verordnung zur Einstellung des Präsenzunterrichts vom 17. März. Auch die längeren Öffnungszeiten von Lebensmittelläden, der Fristenstillstand bei politischen Rechten und die Einschränkung des Angebots von Tagesbetreuungseinrichtungen müssen nachträglich genehmigt werden, obwohl die Massnahmen nicht mehr gültig sind.

Zu den Verordnungen, deren Umsetzungsdauer nicht über ein Jahr hinausgeht, gehört die Gewährung einer nicht rückzahlbaren Finanzhilfe für das Schloss Greyerz, dem der Konkurs drohte. Auch steuerpolitische Massnahmen wie die Verschiebung der Frist für die Steuererklärung gehören dazu.

Der grösste Teil der Verordnungen betrifft Massnahmen, deren Umsetzungsdauer über ein Jahr hinausgeht. Wenn der Grosse Rat sie nicht akzeptieren würde, würden sie ungültig. Dazu gehören vor allem Massnahmen zur Unterstützung der wirtschaftlichen Akteure, steuerliche Massnahmen oder solche für armutsbetroffenen Personen. Auch die Beschlüsse zum Kantonalen Führungsorgan inklusive der Finanzierung bedürfen der nachträglichen Genehmigung durch das Parlament.

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