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Parlament schärft die Konturen der kantonalen Mediationsstelle

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Keine Ombudsstelle, sondern eine Mediation soll Bürgern bei der Bereinigung von Meinungsverschiedenheiten mit Behörden zur Verfügung stehen. Dies hat der Grosse Rat mit der Revision eines Gesetzes klargestellt.

Seit 2017 verfügt der Kanton Freiburg über ein Ombudsgesetz und somit über eine Anlaufstelle, bei der Bürger Gehör finden, wenn sie mit einer Amtsstelle in einem Konflikt sind. Doch der erste Stelleninhaber ist bereits nicht mehr im Amt; er klagte in seinen Jahresberichten jeweils darüber, dass die Rolle zu wenig klar sei.

Mit einer Gesetzesrevision hat der Grosse Rat am Donnerstag einen Schritt unternommen, um diese Kinderkrankheiten auszukurieren. Im Zentrum der bisherigen Schwierigkeiten stand die unklare Abgrenzung zwischen den Begriffen Mediator und Ombudsmann. Der Grosse Rat hat sich nun mit der Gesetzesrevision für die eigentliche Mediation entschieden. Das heisst, die kantonale Stellen kann ein Mediationsverfahren nur einleiten, wenn beide Seiten damit einverstanden sind. Bei einer klassischen Ombudsstelle wäre dies auch gegen den Willen der Behörde möglich gewesen.

Wie die amtierende kantonale Mediatorin betont hatte, könne ein solches Verfahren nur zur Zufriedenheit der Beteiligten erledigt werden, wenn sich auch beide Seiten ausdrücklich damit einverstanden erklärt haben. «Es soll eine reine Mediation sein, bei der niemand gezwungen wird, mit einem Gegenüber an einen Tisch zu sitzen», sagte Kommissionssprecherin Muriel Besson Gumy (SP, Belfaux).

Sanfter Druck möglich

«Die Mediation ist kein Gericht», betonte Staatsrat Didier Castella (FDP). Ganz könne sich eine Behörde aber nicht aus der Verantwortung ziehen. Wenn sie mit einer Mediation nicht einverstanden sei, müsse die Behörde dies schriftlich begründen, und wenn die Mediatorin die Argumente nicht anerkenne, könne sie dies im Jahresbericht erwähnen. «Ein Bürger kann sich immer auch an die Justiz wenden», ergänzte Castella. 

Die Gesetzesänderung stiess mehrheitlich auf Zustimmung und wurde auch mit 82 gegen 7 Stimmen angenommen. Ein Antrag um Rückweisung kam jedoch aus der Mitte-links-grün-Fraktion. Christa Mutter (Grüne Freiburg) sprach von einer Einschränkung der Stellung der Mediatorin. Diese würde es weiter erschweren, die Eskalation von Konflikten zu verhindern, um einvernehmliche Lösungen zu finden. 

Auch forderte die Fraktion, auf die Einsetzung einer Kommission als Aufsichtsbehörde zu verzichten. Dies würde die Unabhängigkeit der Mediatorin einschränken. Beide Anträge wurden jedoch durch eine Ratsmehrheit abgelehnt.

Neue Zuordnung

Zu den bisherigen Kinderkrankheiten der Mediationspersonen gehörte, dass diese sich zu isoliert vorkamen. Sie waren administrativ der Staatskanzlei zugeordnet. Auch dies ändert mit dem neuen Gesetz. Neu schliesst sich die Mediationsstelle der kantonalen Behörde für Öffentlichkeit und Datenschutz an. Mit diesen Reformen werden gemäss Ursula Krattinger-Jutzet (SP, Düdingen) die Rahmenbedingungen verbessert und klar definiert. Dies gewähre auch, dass die kantonale Mediation unabhängig, neutral und gratis sei.

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