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Patient zahlt Busse, weil er zwei Ärzte beschimpft hat

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Ein alkoholisierter Mann rastet in der Notaufnahme aus und greift zwei Ärzte verbal an. Dafür ist er nun verurteilt worden.

Ein 28-jähriger Mann ist von der Freiburger Staatsanwaltschaft zu einer unbedingten Geldstrafe verurteilt worden. Sie hat ihn der Beleidigung, der Bedrohung, der Diskriminierung und der Aufstachelung zum Hass für schuldig befunden.

Die Vorfälle, auf die sich die Verurteilung bezieht, geschahen am 14. März dieses Jahres in der Notaufnahme des HFR Freiburg. Der Verurteilte ist von der Polizei aufgrund seines Alkoholkonsums in die Notaufnahme gebracht worden. Als ihn ein dunkelhäutiger Assistenzarzt behandeln wollte, ist er ausgeflippt. Er bezeichnete sich selber als Neonazi und wehrte sich dagegen, von einem «N****» untersucht zu werden.

Schimpftirade geht weiter

Als der Arzt ihm sagte, dass er diese Art von Sprache nicht akzeptiere, wurde der Mann richtig ausfällig, äusserte weitere neonazistische Sprüche und beschimpfte den Arzt auf eine sehr persönliche Art und Weise. Der Assistenzarzt rief daraufhin seinen Vorgesetzten, den Leiter der Notaufnahme und Klinikchefarzt, zu Hilfe. Dieser versuchte, mit dem Mann in Anwesenheit der Polizeibeamten ins Gespräch zu kommen. Doch er schnitt ihm ständig das Wort ab, beschimpfte auch ihn und auch wieder den Assistenzarzt mit einer Hasstirade. Der Verurteilte wurde schliesslich entlassen, weil sein Zustand keine medizinische Versorgung erforderte, wie es im Strafbefehl heisst.

Zwei Anzeigen

Sowohl der medizinische Leiter als auch der Assistenzarzt haben gegen ihn Anzeige eingereicht. Beide wegen Beleidigung und Drohungen, der Assistenzarzt zudem wegen Diskriminierung und Aufstachelung zum Hass. Der Verurteilte ist bei den Behörden kein Unbekannter. Er wurde zwischen November 2020 und Februar 2023 dreimal verurteilt, unter anderem wegen Beleidigung und Bedrohung. Die Staatsanwaltschaft stellt im Strafbefehl fest:

Diese früheren Verurteilungen haben den Betroffenen offensichtlich nicht davon abgehalten, erneut straffällig zu werden.

Daher sei eine ungünstige Prognose über sein zukünftiges Verhalten zu stellen, und die Bedingungen für eine Bewährungsstrafe seien nicht erfüllt. Das heisst, er muss die Geldstrafe von 1500 Franken – 50 Tagessätze zu 30 Franken – bezahlen. Dazu kommen noch Gebühren und Auslagen, sodass die Endrechnung einen Betrag von 1915 Franken aufweist.

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