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Pauschalentschädigung für betreuende Angehörige auf 35 Franken erhöht 

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Der Staatsrat erhöht die Pauschalentschädigung für betreuende Angehörige auf 35 Franken. Diese Änderung tritt ab Neujahr in Kraft.  

Der Staatsrat hat in seiner Sitzung vom 12. Dezember die Pauschalentschädigung für betreuende Angehörige auf 35 Franken pro Tag gesetzt. Dieser Betrag entspricht dem Vorschlag, den er am 10. Oktober bei den Gesundheitsnetzwerken in die Vernehmlassung gegeben hat und der auf Zustimmung stiess. Das schreibt die kantonale Sozialdirektion. Die Erhöhung der Pauschalentschädigung tritt an Neujahr in Kraft. Bereits im September hatte diese Erhöhung zu einer Debatte im Grossen Rat (die FN berichteten) geführt. 

Mit dieser Erhöhung bekräftigt der Staatsrat seine Unterstützung für betreuende Angehörige, heisst es weiter. Diese nähmen eine wichtige Rolle in der Gesellschaft ein. «Sie leisten eine unverzichtbare und unschätzbare Hilfe für zahlreiche Personen, die in ihrer Gesundheit oder Autonomie eingeschränkt sind», schreibt die Direktion. Aufgrund der alternden Bevölkerung und steigender Gesundheitskosten gewinne ihr Beitrag zunehmend an Bedeutung. Die Arbeit der Angehörigen habe einen Einfluss darauf, ob die Betroffenen zu Hause bleiben können. Das stelle ein wichtiges Ziel der öffentlichen Gesundheit dar, insbesondere für den Kanton Freiburg.

Die Erhöhung der Pauschalentschädigung erfüllt den zweiten Teil der Motion «Aufwertung der Einkünfte von betreuenden Angehörigen – Änderung der Steuerbefreiung der Einkünfte von betreuenden Angehörigen». Für die Gemeinden bedeutet die Erhöhung eine jährliche Mehrbelastung von rund 5,7 Millionen Franken. Eine weitere Motion zur Pauschalentschädigung wird zurzeit im Staatsrat behandelt.

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