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Polizeibeamter verurteilt

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Polizeibeamter verurteilt

Strafverfahren nach Absturz von der Staumauer

Das Strafgericht des Saanebezirks hat am Montag einen Polizisten wegen fahrlässiger Tötung zu zwei Monaten bedingt verurteilt: Für den Absturz eines 33-jährigen Majors an der Staumauer von Rossens im Jahre 2003 wurde der Polizist für verantwortlich befunden.

Von IRMGARD LEHMANN

Der tödliche Sturz ereignete sich im Oktober 2003 an der Staumauer Rossens. 80 Angehörige der Armee führten Abseilübungen durch – von der Staumauer Rossens aus 60 Meter in Tiefe.

Die Interventionsgruppe der Kantonspolizei Freiburg hatte die Übung organisiert und war für die Sicherheit verantwortlich. Nach 65 gelungen Abgängen war der Walliser Stéphane Morend, Instruktionsoffizier, an der Reihe. Doch nach rund zehn Metern löste sich sein Seil vom Karabinerhaken. Der 33-Jährige stürzte rund 50 Meter in die Tiefe. Morend verstarb auf der Unfallstelle. Der tödliche Sturz ereignete sich im Rahmen einer Überlebenswoche der Artillerie-Offiziersschule 2003 aus Bière VD.

Fahrlässiges Handeln

Das Gericht des Saanebezirks hat am Montag den Polizeibeamten, der die Übung organisiert hat, wegen fahrlässiger Tötung zu zwei Monaten bedingt verurteilt. Als Verantwortlicher habe er es versäumt die Sicherung des Karabinerhakens fachgerecht zu überprüfen. Das Seil war offenbar in gutem Zustand, jedoch zu Beginn des Abstiegs nicht korrekt mit dem Karabinerhaken verbunden gewesen.

Durch das Drama aufgerieben und sichtlich gezeichnet habe der Polizeibeamte, so die Tageszeitung «La Liberté», das Urteil am Montag unter Tränen entgegengenommen.

Foto als Beweisstück

Zur Übung liegen Bilder vor. Die Vergrösserung habe gezeigt, dass der Verschluss des Karabinerhakens beim Beginn des Abstiegs offen war.

Dem Drama sei ausserdem ein Zwischenfall vorausgegangen. Beim Abstieg eines Aspiranten-Duos habe sich deren Karabinerhaken geöffnet und durch die Zugkraft verformt. Ein Beweis, so «La Liberté», dass der Haken weder geschlossen noch gesichert war. Der angeschuldigte Polizeibeamte habe den Karabinerhaken wohl als fehlerhaft eingestuft, ihn ersetzt, die Übung aber – ohne sich zu hinterfragen – fortgesetzt.

Laurent Moschini, Substitut der Staatsanwaltschaft, stufte das Versäumnis als schwerwiegend ein und verlangte eine bedingte Gefängnisstrafe von neun Monaten.

Freispruch plädiert

Pierre Perritaz, Anwalt des Angeklagten, hingegen wies auf vergleichbare Fälle bezüglich tödlicher Bergunfälle hin. Verantwortliche Bergführer würden weitaus weniger hart bestraft als sein Klient. Der Anwalt beanstandete ebenfalls, dass die ganze Schuld auf den Polizeibeamten abgeschoben werde und sich die
Vorgesetzten des Polizeibeamten raushalten. Perritaz plädierte für einen Freispruch im Sinne von «Im Zweifel für den Angeklagten». Denn es sei nicht auszuschliessen, dass sich der Karabinerhaken durch die Reibung an der Mauer habe öffnen können.

Der Anwalt erwägt den Fall ans Kantonsgericht weiterzuziehen.

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