Share on facebook
Share on twitter
Share on linkedin
Share on print

Privatdarlehen aus der Gerichtskasse

Share on facebook
Share on twitter
Share on linkedin
Share on print

Das ist ein bezahlter Beitrag mit kommerziellem Charakter. Text und Bild wurden von der Firma Muster AG aus Musterwil zur Verfügung gestellt oder im Auftrag der Muster AG erstellt.

Privatdarlehen aus der Gerichtskasse

Sekretärin muss sich vor dem Strafgericht Sense verantworten

Eine 52-jährige Frau wurde am Strafgericht Sense zu acht Monaten Gefängnis verurteilt. Ihr wurde vorgeworfen, als Sekretärin Quittungsunterlagen und Kassabuch gefälscht und Geld für den Eigengebrauch abgezweigt zu haben.

Von IMELDA RUFFIEUX

Die Vorfälle ereigneten sich vor rund zwei Jahren an einer Gerichtskanzlei eines Freiburger Bezirksgerichts. Die Angeklagte war dort als Sekretärin beschäftigt und musste im Rahmen von Konkursverfahren auch die Kasse führen, Quittungen ausstellen, das eingenommene Geld auf das Postcheck-Konto einzahlen und das Kassabuch führen.

Doppel von Quittungen fehlten

Bei ihrem Abgang fehlte in der Kasse ein Betrag von rund 13 600 Franken, was eine Untersuchung des Finanzinspektorats des Kantons Freiburg zur Folge hatte. Es stellte sich heraus, dass im Verlaufe der vorhergehenden Monate aus zwölf Quittungsbüchlein 15 nummerierte Doppel entfernt worden waren. Einige Fälle konnten durch gewisse Vorkommnisse in Sachen Konkursbegehren geklärt werden. Aber das Fehlen von mindestens fünf Quittungsdoppel blieb unaufgeklärt.

Ausserdem stellte man fest, dass in zehn Fällen Schuldner Zahlungen am Schalter der Gerichtsschreiberei geleistet hatten, diese aber erst mit einer Verspätung zwischen 5 und 124 Tagen im Kassabuch erfasst wurden. Dabei wurden neue Quittungen erstellt und die ursprünglichen Doppel der Quittungen entfernt.

Abweichende Daten

Im Fall der verschwundenen 13 600 Franken fehlte neben dem Geld auch die betreffende Akte – ausserdem war im Kassabuch kein Eintrag gemacht worden. Weiter hat die Inspektion ergeben, dass die Daten von einzelnen Einzahlungen ins Kassabuch nicht mit den tatsächlichen Empfangsscheinen der Post übereinstimmen.

Die ehemalige Angestellte, Mutter von zwei erwachsenen Kindern, musste sich am Dienstag wegen Veruntreuung, Urkundenfälschung und Unterdrückung von Urkunden vor dem Strafgericht des Sensebezirks unter dem Präsidium von Peter Rentsch verantworten.

Keiner Schuld bewusst

Die Aussagen der Frau vor der Polizei, dem Untersuchungsrichter und vor Gericht waren teils widersprüchlich. Für einige Vorkommnisse hatte die Frau durchaus plausible Erklärungen, andere hielten den Gegenfragen durch das Gericht und die Staatsanwaltschaft nicht oder nur schlecht stand.

Sie habe das Gefühl, zu Unrecht vor Gericht zu stehen, erklärte die 42-jährige Frau. Sie gab zu, es mit dem Eintrag der Daten, mit dem Führen des Kassabuchs und mit der Einzahlung der Beträge nicht immer so genau genommen zu haben. Als Erklärung führte sie an, dass sie einzelne Quittungen neu schreiben musste, weil sie ihren Kaffee über das Büchlein ausgeleert hatte.

Andere Quittungen habe sie auch als Vorbereitung im Voraus geschrieben; aus Unachtsamkeit seien sie aber dann doch nochmals ausgestellt worden, so dass sie ihren Entwurf später wieder vernichtet habe. Und bei wieder anderen sei das Datum vergessen gegangen und sie habe dann aus Bequemlichkeit das Datum der Buchung ins Kassabuch übernommen.

Viel zu tun gehabt

Die Frau fand es auch nicht weiter tragisch, dass zwischen dem Ende eines Verfahrens und dem Eintrag ins Kassabuch mehrere Tage und gar Wochen – in einem Fall fast sogar drei Monate – vergangen sind. Sie erklärte dies mit dem grossen Arbeitsanfall, der ihr auch viele Überstunden beschert habe. Auch für das Verschwinden von Akten hatte sie eine Erklärung: Sie könnten im Rahmen von Archivierungsarbeiten verlegt oder gar entsorgt worden sein, erklärte sie.

Ihre Verteidigerin, Rechtsanwältin Manuela Bracher-Edelmann, plädierte denn auch auf Freispruch. «Es bestehen keine Beweise für eine Verurteilung», hielt sie fest. Die Untersuchung habe bewiesen, dass ihre Mandantin sicher nicht die gewissenhafteste Buchhalterin gewesen sei. «Nachlässigkeit ist aber noch lange kein strafrechtliches Verhalten», betonte sie.

Die Frau sei überfordert und überarbeitet gewesen. Ihre Erklärungen für die Vorkommnisse seien durchaus plausibel, argumentierte die Verteidigerin. Wenn das Gericht Zweifel an der Schuldhaftigkeit der Frau habe, müsse es die Frau nach dem Grundsatz «Im Zweifel für den Angeklagten» freisprechen.

«Erdrückende Beweise»

Ganz anders sah es Gabriele Berger, Substitutin der Staatsanwältin. Sie warf der Angeklagten vor, «Privatdarlehen zu Lasten der Gerichtskasse» bezogen zu haben und wies darauf hin, dass die Frau ihr Privatkonto regelmässig überzogen hatte. Die Frau habe regelmässig Geld entwendet und dieses später wieder zurückbezahlt. Mit der Manipulation von Quittungs- und Kassabuch habe sie dieses Vorgehen zu vertuschen versucht. «Die Beweise sind erdrückend. Es gibt nicht den leisesten Zweifel», war Gabriele Berger überzeugt.

Die Erklärungen der Angeklagten bezeichnete sie als unglaubwürdig: «Eine Ausrede folgt auf die andere.» Sie sah den Tatbestand der mehrfachen qualifizierten Veruntreuung in 15 Fällen, der mehrfachen Urkundenfälschung und der mehrfachen Unterdrückung von Urkunden in zehn Fällen als eindeutig erwiesen an.

Als strafmindernd wertete Gabriele Berger, dass die Frau bisher nicht vorbestraft war. Als negativ beurteilte sie, dass die Angeklagte keinerlei Reue oder Einsicht gezeigt hatte.

Gefängnisstrafe und Ersatzforderung an den Staat

Der Antrag der Staatsanwaltschaft lautete auf neun Monate Gefängnis bedingt, mit einer Probezeit von zwei Jahren. Für den verschwundenen Geldbetrag beantragte sie eine Ersatzforderung an den Staat von 13 591 Franken. Ausserdem sollte die Angeklagte die Verfahrenskosten tragen.

Das Gericht folgte in seinem Urteil weitgehend der Begründung der Staatsanwaltschaft, verhängte aber eine Strafe von acht Monaten Gefängnis. Die Erklärungen über die Unregelmässigkeiten seien vor allem auch aufgrund ihrer Häufigkeit nicht glaubwürdig. Für das Verschwinden des Geldes und der Akten am letzten Arbeitstag gebe es zwar keinen direkten Beweis, hielt das Gericht fest.

Aufgrund der gesamten Umstände komme aber kein Dritter als Täter in Frage. Obwohl die Aktenlage erdrückend war, habe die Angeklagte jegliche Schuld abgestritten, hielt Peter Rentsch fest. Er wies aber auch darauf hin, dass die Unregelmässigkeiten bei einer besseren Kontrolle vielleicht früher hätten festgestellt werden können.

Meistgelesen

Mehr zum Thema