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Psychiater im Clinch mit Kassen

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Freiburg Die beiden Beschuldigten sollen zwischen 2005 und 2008 verschiedenen Krankenkassen fiktive Leistungen in Rechnung gestellt haben. Laut Angaben des Untersuchungsrichters Olivier Thormann beträgt die mutmassliche Deliktsumme zwischen 103 300 und 142 900 Franken. Eine Krankenkasse wandte sich im Jahre 2006 an den Untersuchungsrichter, weitere Kassen folgten dem Beispiel.

Mit den fiktiven Rechnungen wollte das Paar laut Untersuchungsrichter tatsächlich erbrachte Leistungen finanzieren, die von den Krankenkassen nicht übernommen wurden. Diese Leistungen im Bereich der alternativen Heilmethoden sollen weder von der Grund- noch von der Zusatzversicherung gedeckt gewesen sein. Weiter sollen die Angeschuldigten so Ausgaben für Leistungen bezahlt haben, die von anderen Personen erbracht wurden, die für den Angeschuldigten tätig waren. Dabei soll es sich um einen Psychiater, der keine Berufsbewilligung besass, und um Psychologen gehandelt haben.

Der Untersuchungsrichter hat nun das Dossier an das Wirtschaftsgericht weitergeleitet. Er betont aber in seiner Mitteilung, dass für die beiden Beschuldigten weiterhin die Unschuldsvermutung gilt. pj

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