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Psychotherapie: Staatsrat beschliesst provisorischen Tarif

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Neu übernimmt die obligatorische Krankenversicherung die Kosten für bestimmte Formen der Psychotherapie. Der Staatsrat hat nun übergangsmässig auch den kantonalen Tarif für die Deckung festgesetzt. 

Der Kanton hat eine Verordnung genehmigt, welche für die Deckung von Behandlungen im Bereich der psychologischen Psychotherapie einen Tarif festsetzt. Der Staatsrat hat diese Woche gleich zwei parlamentarische Vorstösse beantwortet, welche sich mit der neuen Tarifgestaltung der Psychotherapie durch das Krankenversicherungsgesetz (KVG) befassen. In einem Vorstoss hatten Chantal Pythoud-Gaillard und Grégoire Kubski (beide SP, Bulle) ihre Sorge ausgedrückt, dass das Taktieren gewisser Versicherer den Zugang zu einer notwendigen Versorgung unnötig verzögere. Der andere Vorstoss von Alexandre Berset (Grüne, Lentigny) befasste sich mit dem Zeitplan des Staatsrats für die Umsetzung der Reform.

Anlass zur neuen Tarifgestaltung ist der Modellwechsel bei der psychologischen Psychotherapie, der am 1. Juli 2022 in Kraft getreten ist und einen vereinfachten Zugang zur Psychotherapie vorsieht. Dafür müssen die Tarifpartner – also Anbieter und Krankenversicherungen – einen neuen Tarif aushandeln. Den Tarifpartnern ist dies aber nicht innerhalb der Frist gelungen. Aus diesem Grund musste der Staatsrat einen provisorischen Tarif beschliessen. Dieser sichert die Übernahme der Kosten durch die Grundversicherung bis zum Inkrafttreten der Vereinbarung.

Wie der Staatsrat in seiner Antwort weiter präzisiert, sieht die Übergangsbestimmung der Verordnung vor, dass die nach dem alten Modell erbrachten Leistungen bei Bedarf noch bis zum 31. Dezember weiterhin gemäss der Tarmed-Skala für ambulante ärztliche Leistungen abgerechnet werden können. 

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