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Quartierplan «Bahnhof Süd»: Nachbar geht vors Bundesgericht

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Ein weiterer Mosaikstein in der Verkehrsberuhigung der Freiburger Innenstadt (siehe Haupttext) ist der Quartierplan «Bahnhof Süd» – jedoch kein unabdingbarer Mosaikstein: Die Stadt Freiburg kann die Einbahnstrasse vor dem Bahnhof auch ohne den Quartierplan verwirklichen. Tatsächlich scheint «Bahnhof Süd» weit von der Realisierung entfernt: Ein Nachbar zieht den Fall vors Bundesgericht. Dies bestätigt sein Anwalt Jean-Marie Favre auf Anfrage.

«Fribourg Centre B» heisst das Projekt der Immobiliengesellschaft Parvico der Gruppe Villars Holding an der Neustrasse. Es umfasst zwei Wohnhäuser inklusive Verkaufs- und Büroflächen sowie eine Erweiterung des Parkhauses Schützenmatte mit Zugang via Neustrasse. Gegen die geplanten Gebäude respektive den Quartierplan «Bahnhof Süd» hatte der Nachbar Beschwerde beim Kantonsgericht eingereicht.

Er beanstandete, dass er unter dem alten Quartierplan direkt an das anschliessende Haus bauen müsse, weshalb er zur Seite hin keine Fenster vorsehen könne. Der neue Quartierplan indes erlaube einen Zwischenraum mit Sicht auf die Schützenmatte. Der Beschwerdeführer war darum der Ansicht, dass die Parvico von der Gemeinde bevorteilt wird – aus rein politischen Gründen. Das Verwaltungsgericht des Kantons Freiburg hat die Beschwerde abgelehnt (FN vom 4. Juli): Der Gemeinde müsse es möglich sein, die Raumplanung zu ändern, argumentierte das Gericht. Im Übrigen entstünden dem Nachbarn keine Nachteile durch die neue Regelung. njb

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