Share on facebook
Share on twitter
Share on linkedin
Share on print

Radio muss nachzahlen

Share on facebook
Share on twitter
Share on linkedin
Share on print

Das ist ein bezahlter Beitrag mit kommerziellem Charakter. Text und Bild wurden von der Firma Muster AG aus Musterwil zur Verfügung gestellt oder im Auftrag der Muster AG erstellt.

Radio muss nachzahlen

Rechtsstreit verloren

Das Freiburger Kantonsgericht hat zwei ehemaligen Journalistinnen von Radio Freiburg Recht gegeben. Das Radio muss nicht bezogene Ferien und Überzeit nachzahlen und ein Arbeitszeugnis ausstellen.

Von CHRISTIAN SCHMUTZ

«Diese kleine Geschichte hat vier Jahre gedauert», schüttelte Anwalt Rainer Weibel gestern den Kopf. Er sei aber froh, dass nun der Kampf der beiden Redaktorinnen gegen ihre eingeschränkte redaktionelle Freiheit keine finanziellen Folgen gehabt habe.

«Das Kantonsgericht unter Präsident Pierre Corboz hat in einem Arbeitsgerichtsurteil Radio Freiburg dazu verurteilt, den Journalistinnen ein Arbeitszeugnis nach ihren Vorgaben auszustellen, die nicht bezogenen Ferien und die nicht kompensierten Überstunden auszubezahlen sowie einen Teil der Anwaltskosten der Klägerinnen zu übernehmen», schrieben Anwalt Weibel sowie die Klägerinnen Daniela Karst und Stéphanie Logassi in einer Medienmitteilung. Bereits in erster Instanz hatten die beiden BR-Journalistinnen grösstenteils Recht bekommen. Einzig in der Frage der Überstunden war die Gewerbekammer des Bezirksgerichts Saane anderer Meinung.

«Dies ist ein Sieg auf der ganzen Linie. Das Urteil entspricht dem, was wir gefordert hatten», sagte Weibel. Daniela Karst erhält rund 5200 Franken brutto, Stéphanie Logassi rund 3300 Franken brutto. Dazu muss Radio Freiburg Anwaltskosten von rund 1200 Franken inkl. Mehrwertsteuer übernehmen.
«Wir werden das zahlen und die Sache so abschliessen», sagte Damien Piller, Verwaltungsratspräsident von Radio Freiburg, auf Anfrage. Das Radio habe Wichtigeres zu tun, als sich mit so alten Dingen rumzuschlagen. Man sei davon ausgegangen, dass Überstunden nicht vorgesehen seien und dass es keinen Grund zum Zahlen gebe. Das Gericht habe das anders gesehen und damit habe es sich. Mit den neuen, gesunden Strukturen sei die Zusatzzahlung fürs Radio aber kein Problem.

Als Folge der Keiser-Entlassung

Zur Erinnerung: Im November 2000 hatten Verwaltungsrat und Direktion von Radio Fribourg/Freiburg den damamligen Chefredaktor von Radio Freiburg, Andreas Keiser, entlassen. Die Meinungen gingen auseinander, ob die Redaktion zu dieser Entlassung befragt worden war. Verwaltungsrat Claude Ayer hatte in einem offenen Brief an die Medien das Vorgehen seiner Verwaltungsrats-Kollegen als «Anschlag auf die Pressefreiheit und die Redaktionsfreiheit» bezeichnet.

Die Journalistinnen Maria Castro, Daniela Karst und Stéphanie Logassi hatten daraufhin um ihre sofortige Freistellung gebeten. Im Anschluss daran war es zum Rechtsstreit um die Auszahlung nicht bezogener Ferien und Überstunden gekommen. In erster Instanz wurden Maria Castro 8600 Franken (sie forderte 17 800 Fr.), Daniela Karst 2700 Franken (statt 5200 Fr.) und Stéphanie Logassi 1900 Franken (statt 3300 Fr.) zugesprochen. Alle drei zogen ihre Fälle ans Kantonsgericht weiter. Der Rekurs von Maria Castro wurde abgelehnt, diejenigen von Karst und Logassi jetzt aber gutgeheissen.

Meistgelesen

Mehr zum Thema