Wer ein Raserdelikt begeht, soll künftig nicht mehr zwingend eine Freiheitsstrafe absitzen müssen.
Nach dem Nationalrat setzt sich auch eine deutliche Mehrheit der Rechtskommission des Ständerats (RK-S) für die Aufhebung der Mindeststrafe ein.
Der Entscheid fiel mit acht zu drei Stimmen bei zwei Enthaltungen, wie die Parlamentsdienste am Mittwoch mitteilten. Der Umgang mit sogenannten Raserdelikten ist Thema bei der Vorlage zur Harmonisierung der Strafrahmen.
Eine Kommissionsminderheit beantragt gemäss Mitteilung, die Mindestfreiheitsstrafe vorerst noch nicht aufzuheben, damit die Frage im Kontext der Revision des Strassenverkehrsgesetzes geprüft werden kann.
Der Raserartikel war in den vergangenen Jahren vor allem von bürgerlichen Kreisen kritisiert worden. Nationalrat Yves Nidegger (SVP/GE) wollte ihn ersatzlos streichen. Die grosse Kammer hob in der Sommersession jedoch lediglich die Mindestgrenze von einem Jahr Gefängnis auf und will auch wieder Geldstrafen ermöglichen.
Kommentar (1)
Geldstrafen das es wirklich weh tut und Auto wegnehmen und fünf Jahre Fahrverbot basta!!!!!!!
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