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Ratgeber Gesundheit im Alter: Negativer Pauschalentschädigungsentscheid

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Das ist ein bezahlter Beitrag mit kommerziellem Charakter. Text und Bild wurden von der Firma Muster AG aus Musterwil zur Verfügung gestellt oder im Auftrag der Muster AG erstellt.

Mein 78-jähriger Nachbar (wir wohnen im gleichen Block) braucht zunehmend meine Hilfe. Er geht am Rollator, ich helfe ihm beim Haarewaschen und Rasieren, kaufe für ihn ein, richte ihm die Medikamente, begleite ihn zum Arzt etc. Er ist alleinstehend und hat keine Kinder. Habe ich Anrecht auf eine Pauschalentschädigung? Wir kennen uns schon seit über 40 Jahren. Mein Nachbar hat vorher im Kanton Solothurn gelebt und wohnt jetzt seit einem Monat im gleichen Haus wie ich.

Es ist nicht selbstverständlich und sehr aufmerksam von Ihnen, dass Sie Ihrem Nachbarn helfen. Sie können einen Antrag auf Pauschalentschädigung stellen. Jedoch müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:

• Die antragstellende Person und die betroffene Person müssen verwandt oder nahestehend sein. Was bedeutet «nahestehend»? Damit ist eine dauerhafte, seit mindestens einem Jahr bestehende persönliche Beziehung gemeint.
• Die geleistete Hilfe muss langfristig (während mindestens 60 Tagen), regelmässig (täglich) und in bedeutendem Umfang sein.

Da Sie erst seit einem Monat im gleichen Haus wohnen und Ihrem Nachbarn helfen, gilt dies noch nicht als langfristig.

Eine weitere Voraussetzung ist leider ebenfalls nicht erfüllt, und zwar muss Ihr Nachbar seinen Haupt- und Steuerwohnsitz seit mindestens zwei Jahren im Kanton Freiburg haben. Aus diesen Gründen wird Ihr Antrag von der Pauschalentschädigungskommission abgelehnt werden. Sie können aber den Antrag in zwei Jahren erneut stellen, ihr Nachbar wird dann bestimmt immer noch auf Ihre Unterstützung und Pflege angewiesen sein.

Sie können sich aber bereits jetzt an die Organisationen Asfam oder Solicare wenden. Das sind private Spitexorganisationen, die pflegende Angehörige im Stundenlohn anstellen. Die Voraussetzungen sind dort anders als bei der Pauschalentschädigung. Melden Sie sich für eine kostenlose Beratung gerne direkt bei den Organisationen. Eine Pflegefachperson wird sich dann bei Ihnen melden und Ihnen alles Weitere erklären.

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