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Regelmässige Betriebskontrollen sichern die Qualität der produzierten Lebensmittel

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Die amtlichen Grundkontrollen auf landwirtschaftlichen Betrieben führt das Amt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen durch. Sie haben zum Ziel, auf der Stufe Tierhaltung die Qualität und Sicherheit der Lebensmittel tierischer Herkunft gegenüber den schweizerischen Konsumenten und der Europäischen Union (EU) auszuweisen. Ausserdem soll die Rückverfolgbarkeit garantiert sein.

Diese Kontrollen sind eine Bedingung für den Export von Tieren und tierischen Produkten, zum Beispiel Käse.Die europäische Gesetzgebungverlangt zudem, dass die Schweiz mit diesen regelmässigen Kontrollen bestätigt, dass die Bestimmungen in Bezug auf Lebensmittelsicherheit, Tiergesundheit und Tierschutz eingehalten werden.

Detaillierte Anweisungen

Die Betriebskontrollen gibt es in der Schweiz seit 2002. Seit Anfans Jahr erfolgen sie in der ganzen Schweiz aufgrund von detaillierten Check-Listen und Durchführungsanweisungen vom Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen. Sie umfassen die tierische Primärproduktion, Tierarzneimittel, Tierschutz, Tiergesundheit, Tierverkehr und Milchhygiene. Der Kanton Freiburg führt die Kontrollen schon seit dem 1. Mai 2013 nach den neuen Check-Listen durch. Der amtliche Tierarzt und der amtlicheFachassistent kontrollieren proJahr 25 Prozent der Betriebemit Nutztierhaltung. Somit werden in vier Jahren alle einmal besucht. Wenn die Betriebe denVorschriften entsprechen, wirddie Bestätigung ausgestellt, die Anrecht zum Bezug von Direktzahlungen gibt.

Kurzfristig angesetzt

Bei den Besuchen auf den Betrieben muss der Landwirt dem Tierarzt die Dokumente und Journale vorlegen. «Wir melden unsere Besuche an, auch wenn wir dies eigentlich nicht müssten», sagte Tierarzt Pierre-Yves Vacher, Verantwortlicher für die Grundkontrollen beim Amt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen. Dies soll zum Ausdruck bringen, dass das Amt an einem guten Einvernehmen mit den Landwirten interessiert ist. Zudem sei das Ziel, auf den Betrieben nicht mehr Kontrollen als nötig durchzuführen.

Keine Belastung

Bei der Kontrolle, die in der Regel etwa zwei Stunden dauert, verschafft sich der Tierarzt zuerst einmal ein Bild über den Betrieb, den Viehbestand und die Betriebsdokumente. Er kontrolliert die Ohrmarken der Tiere, die Sauberkeit der Futterkrippe, die Seife beim Spülbecken der Milchkammer und so weiter. «Die Kontrollen werden oftmals als Zwang oder Belastung angesehen. Diese Sicht ist falsch, denn das Ziel besteht darin, dem einzelnen Betrieb und insbesondere der gesamten Landwirtschaft dienlich zu sein», erklärte Pierre-Yves Vacher.

Wie wichtig die Identifikation jedes einzelnen Tieres sei, habe sich etwa letztes Jahr bei der Bekämpfung der Tuberkulose gezeigt, erinnerte er. Die Kontrolle der Sauberkeit und des Nährzustands der Tiere könne vom Betriebsleiter zwar als aufdringlich erachtet werden, aber sie erlaube es, die Lebensmittelsicherheit einzuschätzen, erklärte er.

Kontrollieren und beraten

Der Besuch des Tierarztes ist mehr als nur eine Kontrolle, denn Pierre-Yves Vacher nutzt die ihm gebotene Gelegenheit, um auch Empfehlungen fürVerbesserungsmöglichkeitenanzubringen. Die Kontrollen enden meistens nicht im Stall, sondern können auch einen Gang auf die Weide zur Begutachtung der Rinder umfassen. Und gibt es auf dem Betrieb noch weitere Tiere, zum Beispiel Ziegen, Hühner oder andere Nutztiere, so werden auch diese kontrolliert.

Ein besonderes Augenmerk hat der Tierarzt auf die Medikamente: Er kontrolliert den Vorrat, den Einsatz der Tierarzneimittel und die Verfalldaten. Auf Betrieben, die nach konventioneller Art wirtschaften, prüft er zudem die Pflanzenschutzmittel und schaut, ob die Düngervorräte korrekt und vor allem auf Distanz zu Futtermitteln gelagert werden.

Ergebnis der Kontrolle

Am Schluss der Betriebskontrolle informiert der Kontrolleur den Betriebsleiter über seine Feststellungen. Er erläutert, was allenfalls zu verbessern ist. Bei schwerwiegenden Verstössen kann er Verwarnungen aussprechen oder bei der Vollzugsbehörde weitere Verfügungen, Strafanzeigen oder gar Sperren beantragen.

Bei den Betriebsvisiten hält sich der Tierarzt an die Check-Liste. «Ich muss die negativen Punkte festhalten, denn diese müssen verbessert werden», sagte Vacher. Natürlich berücksichtige er alle positiven Punkte in der Gesamteinschätzung. Wichtig ist der Eindruck, den er vom Betrieb, dem Viehbestand, dem Bewirtschafter sowie dessen Bereitschaft, die vorgeschlagenen Verbesserungen umzusetzen, erhalten hat. «Eines meiner Kriterien ist, mich zu fragen, ob ich einverstanden wäre, auf diesem Betrieb eine Kuh zu sein», so der Tierarzt.

«Eines meiner Kriterien bei den Betriebsvisiten ist, mich zu fragen, ob ich einverstanden wäre, auf diesem Betrieb eine Kuh zu sein.»

Pierre-Yves Vacher

Tierarzt

Grundlagen: Für mehr Transparenz bei der Fleischqualität

F ür die Einführung der Grundkontrolle auf landwirtschaftlichen Be trieben bezieht sich das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) auf verschiedene gesetzliche Grundlagen, zum Beispiel Lebensmittelgesetz, Tierseuchengesetz, Tierschutz gesetz, Milchqualitätsverordnung, Fleischhygienegesetz und Verordnung über die Tierverkehrs-Datenbank. Sie geben dem Kantonstierarzt Gewähr, dass die für den Konsumenten in der Schweiz wie auch für den Export bestimmten Produkte, für welche er Begleitzeugnisse auszustellen hat, aus gesunden Tierbeständen stammen. ju

Kontrollen: Unterlagen drei Jahre aufbewahren

U m einen reibungslosen Ablauf der Betriebsvisite zu ermöglichen, wird den Tierhaltern empfohlen, die verschiedenen Papiere und Dokumen- te bereitzuhalten. Es betrifft unter anderem die Analysen bei Verwerfen, die Resultate von Zellzahl-Untersuchungen und Schalmtests, den Rapport der letzten Kontrolle der Melkmaschine und der Einrichtungen, die Vereinbarung «Tierarzneimittel» mit dem behandelnden Tierarzt oder der behandelnden Tierärztin des Betriebes, die Gebrauchsvorschriften für Medikamente, die Bestätigung des Kursbesuchs über die Enthornung, Journale über die medikamentöse Behandlung von Kühen und Kälbern, Medikamenteninventar, Tierregister, Liste der bei der Tierverkehrsdatenbank TVD angemeldeten Tiere, Begleitpapiere und so weiter. Damit die Daten rückverfolgbar sind, müssen diese Dokumente drei Jahre aufbewahrt werden. ju

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