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«Ein Biotop des Missbrauchs»

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Der Kirche fehlen Gewaltenteilung und ein Verfassungsrecht, was Missbrauch prinzipiell begünstigen kann. Diese Meinung vertrat der Freiburger Moraltheologe Daniel Bogner, der kürzlich an der Generalversammlung des Katholischen Medien­zentrums ein Referat zu diesem Thema hielt.

Das jüngste Beispiel im Fall Doris Reisinger-Wagner zeige exemplarisch auf, worum es Bogner geht: Die ehemalige Ordensfrau wirft einem Priester der Gemeinschaft «Das Werk» sexuelle Belästigung vor. Das oberste Vatikangericht spricht den Ordensmann frei, ohne das Opfer anzuhören. Das Recht auf rechtliches Gehör gehört zu den Grundrechten des Rechtsstaates. Die katholische Kirche jedoch kann laut Bogner dem Vergleich mit einem demokratischen Rechtsstaat in vielerlei Hinsicht nicht standhalten. Genau darin aber, in den fehlenden rechtsstaatlichen Strukturen, sieht er eine wichtige Ursache für die aktuelle Missbrauchskrise in der katholischen Kirche. «Die Missbrauchskrise macht sichtbar, dass es im Innern der Kirche einen toxischen Kern gibt», so Bogner. Er nahm damit einen Begriff auf, den er bereits in einem Artikel für das Portal Feinschwarz.net ausgeführt hatte (die FN berichteten): Mit dem «toxischen Kern» meint er Mechanismen, die ins Verderben führen. «Die Kirche schafft ein Biotop, in dem Missbrauch stattfinden kann», erläuterte er diesen Punkt später in der Diskussion. Möglich sei dies, weil in der Kirche eine nachhaltige und verbindliche Kontrolle weitgehend fehle. Denn die römisch-katholische Kirche kenne keine Gewaltenteilung.

Eine «Verfassungskrise»

Aus diesem Grund spricht Bogner von der «Kirchenkrise als Verfassungskrise» – so lautet seine zentrale These. «Im Bischofsamt sind die drei Gewalten in einer Person vereinigt: Er regiert, ist höchster Gesetzgeber und oberster Richter des Bistums.» In dieser absolutistischen Monarchie komme die Macht des Bischofs nicht von einer Basis, die sie ­legitimiere, sondern von höherer Macht: Der Bischof habe durch das Sakrament der Weihe Anteil an der Heiligen Amtsgewalt Christi. Diese «Herrschaftslegitimität von oben» sei im Mittelalter auch für weltliche Herrscher üblich gewesen, innerhalb der mittelalterlichen Theologie auch durchaus schlüssig. «Heutige Menschen stösst sie jedoch vor den Kopf», so Bogner. Entsprechend plädiert er dafür, dass die Kirche die Gewaltenteilung und die demokratische Mitwirkung der Bürgerinnen und Bürger «als ethisch-moralische Prinzipien» in ihre Organisation aufnimmt.

Ein demokratischer Staat halte in der Verfassung die Menschenwürde und Menschenrechte als Massstäbe für Politik und Recht fest. «In der Kirche jedoch wird zwar von der gleichen Würde aller Menschen gepredigt, sie wird jedoch nicht zum Massstab ihres Rechts erhoben.» Anders gesagt: Die Kirche spricht zwar von Menschenwürde, setzt diese aber nicht um.

Entsprechend bekämen die Mitglieder wohl zu hören: «Bringt euch ein, wirkt mit!» Doch in den Strukturen sei keine Verbindlichkeit dieser Mitwirkung vorgesehen. Solange ein Pfarrer aufgeschlossen sei, könne die Zusammenarbeit mit den Laien durchaus gut funktionieren. Ein personeller Wechsel könne diese Zusammenarbeit aber wieder völlig infrage stellen. Besonders deutlich zeige sich dieser Widerspruch in der Frauenfrage: Einerseits spreche die Kirche von der geschöpflich gleichen Würde jedes einzelnen Menschen, von den Ämtern würden Frauen dann jedoch aufgrund ihres Geschlechtes ausgeschlossen. Dass auch die demokratisch organisierten Körperschaften in der Schweiz das Grundübel höchstens mildern, wurde anhand der Antwort Bogners auf ein Votum aus dem Publikum deutlich: Die Schweizer Katholiken und Katholikinnen hätten zwar ein grösseres Mitspracherecht etwa in Personalfragen und bei den Finanzen. Aber die katholische Kirche in der Schweiz sei dennoch auch Teil der katholischen Weltkirche mit ihren absolutistischen Strukturen.

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