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Zwei Schuldsprüche für Käsekeller-Explosion

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Erleichtert klopften ein damals schwer verletztes ­Opfer der Käsekeller-Explosion in Charmey 2012 und sein Bruder einander auf die Schultern; die Genugtuung stand ihnen buchstäblich ins Gesicht geschrieben.

«Schuldhafte Sorglosigkeit»

Gestern verkündete Polizeirichterin Camille Perroud Su­gnaux am Greyerzer Bezirksgericht in Bulle ihr Urteil im Fall um die Tragödie im Käsekeller La Tzintre, die ein Todes­opfer und drei Schwerverletzte gefordert hatte. Das Verdikt war klar. Die beiden 42-jährigen und 37-jährigen Angeklagten wurden in allen Anklagepunkten schuldig gesprochen: fahrlässige Tötung, fahrlässige schwere Körperverletzung sowie fahrlässige Verursachung einer Explosion und eines Brandes. Das Bezirksgericht verurteilte den 37-Jährigen zu einer Busse von 3000 Franken sowie 270 Tagessätzen à 230 Franken, zur Bewährung ausgesetzt auf zwei Jahre. Der 42-Jährige erhielt 180 Tagessätze à 50 Franken, ebenfalls auf zwei Jahre zur Bewährung ausgesetzt. Ausserdem müssen die Verursacher vier Opfern Genugtuung von insgesamt 210 000 Franken bezahlen. Die Forderungen der kantonalen Gebäudeversicherung, der Milchkooperative Charmey und der Alpkäse-Kooperative La Tzintre wurden auf den zivilrechtlichen Weg verwiesen. Wie Perroud Su­gnaux bereits zu Beginn des Prozesses im Januar bekannt gegeben hatte, stehen dort zivilrechtliche Forderungen von über 640 000 Franken im Raum. Ausserdem müssen die beiden Angeklagten die Gerichtskosten von rund 50 000 Franken und die Aufwendungen der Kläger in Höhe von rund 113 000 Franken übernehmen.

Mit dem Strafmass ging das Gericht sogar über die Forderungen der Staatsanwaltschaft hinaus. Diese hatte für den 37-Jährigen eine bedingte Strafe von 60 Tagessätzen und eine Busse von 1000 Franken, für den damals ebenfalls schwer verletzten 42-Jährigen lediglich die Übernahme der Gerichtskosten gefordert. Die Verteidigung hatte sich für zwei Freisprüche starkgemacht. Die Polizeirichterin begründete ihr Urteil damit, dass der 42-Jährige «krass schuldhafte Sorglosigkeit an den Tag gelegt hat, indem er alle elementaren Vorsichtsmassnahmen im Umgang mit explosiven Materialien verletzte». Und sein heute 37-jähriger Chef sei durch ein Telefonat über die Handlungsweise des 42-Jährigen zu 100 Prozent informiert zu werden und habe diesen trotz seines Wissens um die drohenden Gefahren in seinem Handeln bestärkt.

«Urteil erschüttert mich nicht»

Während sich die Anwälte der Kläger und der Staatsanwalt zufrieden mit diesem Urteil zeigten, kündigte André Clerc, der Verteidiger des 37-Jährigen, gegenüber den FN an, das Urteil an das Kantonsgericht weiterziehen zu wollen. Er sei sowohl mit der Begründung des Urteils als auch mit dem Strafmass nicht einverstanden, so Clerc. «Das Urteil erschüttert mich aber nicht», sagte er. «Die Wahrscheinlichkeit, dass das Kantonsgericht zu einem anderen Schluss als das Bezirksgericht kommt, ist hoch.» Der Verteidiger des 42-Jährigen, Jean-Christophe a Marca, war sich hingegen noch nicht sicher, ob sein Mandant das ­Urteil anfechten wolle. Er werde sich zunächst mit diesem beraten und die Begründung des Urteils genau studieren, sagte er.

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