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Registrierung der «Kleinen»

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Untertitel: Die Stallpflicht betrifft auch private Geflügelhalter

Autor: Von PATRICK HIRSCHI

Die Sofortmassnahmen des Bundes, mit denen die Einschleppung der Vogelgrippe verhindert werden soll, müssen vom Kanton umgesetzt werden. Nebst der Stallpflicht hat der Bundesrat auch die Registrierung «sämtlicher Geflügelhaltungen» verordnet.

Beim Veterinäramt des Kantons Freiburg macht man keinen Hehl daraus, dass diese Aufgabe nicht einfach wird. «Auch die kleinen Halter müssen registriert werden. Das ist ein grosses Problem», sagt Anne-Florence Piguet gegenüber den FN.

Beratungen mit dem Staatsrat

Wie diese Züchter, die sich nur wenige Tiere für den Privatgebrauch halten, ausfindig gemacht werden sollen, darüber berät des kantonale Veterinäramt heute mit dem Freiburger Staatsrat.

Piguet will der Regierung verschiedene Möglichkeiten unterbreiten. Wie diese genau aussehen, wollte sie am Montag nicht verraten. «Wichtig ist, dass die Halter eine Meldestelle in ihrer Nähe vorfinden», meint sie. Die Resultate dieser Unterredung sollen am Mittwoch oder Donnerstag bekannt gemacht werden.
Private Geflügelbesitzer sind sich zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht alle im Klaren, wie sie bezüglich der Schutzmassnahmen vorzugehen haben. «Wir haben noch überhaupt keine Informationen erhalten», sagt Christine Bütikofer aus Schmitten, die mit 25 Hühnern den kleinen Züchtern zugeordnet wird. Sie wünscht sich vor allem genauere Informationen über die geforderten Massnahmen.

Vogeljagd noch nicht verboten

Eine weitere heikle Angelegenheit wird gemäss Anne-Florence Piguet die Festlegung von Aussnahmen, über die zurzeit das Bundesamt für Veterinärwesen brütet. «Erwachsene Strausse zum Beispiel kann man nicht so ohne weiteres in einen Stall einpferchen. Sie brauchen viel Bewegungsfreiheit», erklärt sie.

Noch kein Thema ist für das kantonale Veterinäramt ein allfälliges Verbot der Wasservogeljagd. Der Bundesrat sieht diese Massnahme «bei entsprechender Verschärfung der Seuchenlage» vor, wie es in der Verordnung heisst. Es bestehe die Gefahr, dass Wasservögel durch die Jagd aufgescheucht und damit vermehrt umherziehen würden.

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