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Rehwild nur im Flachland

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Rehwild nur im Flachland

Neue Jagdbestimmungen

Die Jagd während der nächsten drei Jahre wird nach ähnlichen Regeln verlaufen, wie sie seit 2003 gelten. Die Dauer der verschiedenen Jagden und die Listen des Wilds, das gejagt werden kann, bleiben sich gleich.

Der Staatsrat hat soeben die Verordnung über die Ausübung der Jagd in den Jahren 2006, 2007 und 2008 verabschiedet. Wie er festhält, bleiben die Arten der Jagdpatente und ihre Strukturen unverändert, die Jäger müssen sich jedoch nach den neuen Abschussplänen für das Rehwild, die Hirsche und die Wildschweine richten.

Jagdziel bei 1300 Rehen

Der Verordnung ist zu entnehmen, dass die Jagd in diesem Jahr am Bettagmontag, 18. September, beginnt. Wie seit 1999 dürfe die Jagd auf das Rehwild nur im Flachland durchgeführt werden, da sich der durch den Luchs stark reduzierte Bestand im Gebirge noch nicht erholt habe. Das Jagdziel liege bei 1300 Rehen.

Die Jäger haben die Möglichkeit, drei Rehe nach dem «À la carte»-Patentsystem abzuschiessen. Jeder Jäger könne selber entscheiden, wie viele Rehe er schiessen will, und bezahle den entsprechenden Patentpreis. Wie auch in den vergangenen Jahren darf das dritte Reh nur in einem Wildsektor erlegt werden, für den ein Abschussplan besteht.

Abschuss junger Rehe günstiger

Um den Abschuss junger Rehe für die Jäger noch attraktiver zu machen, hat der Staatsrat die Taxe für den Abschuss von Rehwild von weniger als 13 kg von 140 auf 120 Franken gesenkt. Und es sei nicht mehr nötig, das Reh dem Wildhüter vorzulegen. Für ein Reh über 13 kg müsse weiterhin 240 Franken bezahlt werden. Vergünstigungen werden gewährt, wenn zwei oder drei Rehe erlegt werden, sofern eines unter 13 kg wiege.

Die Gämsjagd dauert wiederum zwei Wochen. Während dieser Zeit kann jeder Inhaber des Patents A eine Gämse schiessen. «Zirka 300 Gämsen dürften erlegt werden», hält die Landwirtschaftsdirektion fest. In mehreren Wildschutzgebieten findet laut Staatsrat erneut eine Spezialjagd auf die Gämse statt.

Der Mitteilung ist weiter zu entnehmen, dass rund 150 Hirsche den Winter in den Freiburger Voralpen verbracht haben. Aufgrund des Anstiegs des Bestandes werde der Abschussplan von 15 auf 20 Tiere erhöht, davon höchstens sechs männliche.

35 Wildschweine erlegt

Laut Staatsrat sind während der Jagdsaison 35 Wildschweine erlegt worden. Um einen Anstieg der Wildschweinschäden an landwirtschaftlichen Kulturen zu verhindern, will der Staatsrat den Jagddruck auf die Wildschweine aufrechterhalten bzw. erhöhen. Deshalb hebt er das Abschussverbot auf Bachen, die mehr als 50 kg wiegen, auf. Der Abschuss von Bachen, die gestreifte Frischlinge führen, bleibe weiterhin verboten. In den Monaten September und Oktober verlängert der Staatsrat die täglichen Abschusszeiten im Flachland um eine halbe Stunde. Je nach Anzahl erlegter Tiere wird er im Dezember entscheiden, ob die Jagd bis Ende Februar (statt Ende Januar) verlängert wird.

Laut Mitteilung ist in diesem Jahr im Gebiet des Vanil Noir und Umgebung kein Abschuss von Steinwild vorgesehen. Hingegen finde vom 4. bis zum 9. September eine Regulierungsjagd (vier Tiere) im Gebiet Dent de Lys und Vanil des Artses statt.

720 Jäger

Der Mitteilung ist weiter zu entnehmen, dass dieses Jahr rund 40 neue Jäger ihre eineinhalbjährige Ausbildung abschliessen. Somit zähle der Kanton Freiburg rund 720 Jäger. az
Verhalten der Jäger

Der Staatsrat hat auch das Reglement über die Ausübung der Jagd geändert. Darin wird genau festgehalten, wie sich der Jäger zu verhalten hat, wenn das angeschossene Wild die Flucht ergreift oder ein Hund sich in ein Gebiet begibt, in dem die Jagd verboten ist. Festgehalten ist auch die Frist, innerhalb welcher das Kontrollformular für die erlegte Gämse und das Reh dem Wildhüter zugestellt werden muss. Laut Staatsrat wird die Frist für im Flachland erlegtes Rehwild von 72 auf 48 Stunden nach dem Abschuss gesenkt. Zudem wurden die Wildschutzgebiete erweitert. Laut Staatsrat wird ein neues Wildschutzgebiet in Le Crêt und ein Teilschutzgebiet beim Greyerzersee in Broc geschaffen. Das Wildschutzgebiet Freiburg wurde in der Region des Waldes La Faye vergrössert (Belfaux, Givisiez und Umgebung). Der Staatsrat hat ausserdem die Suche und das Sammeln von Hirschgeweiden in den Wildschutzgebieten vom 1. Januar bis 30. April verboten. az

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