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Rekurs abgelehnt

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Autor: Von ARTHUR ZURKINDEN

Die Gründung der Bodenverbesserungs-Körperschaft Misery-Courtion kam am 30. Juni 2004 zustande, und zwar mit 120 gegen 76 Stimmen. Flächenmässig sah es etwas anders aus: 4,16 Mio. m für und 4,51 Mio. m gegen das Projekt. Laut freiburgischem Gesetz über die Bodenverbesserung genügt für die Gründung der Körperschaft und die Realisierung des Projektes die Mehrheit der Landbesitzer oder die flächenmässige Mehrheit.

77 Abwesende als Ja-Stimmen

Die Gegner der Körperschaft machten aber geltend, dass eigentlich nur 42 Landbesitzer für das Projekt stimmten. In der Tat wurden 77 abwesende Landbesitzer und ein leerer Stimmzettel ebenfalls als Ja-Stimmen gezählt. Weil zudem keine flächenmässige Mehrheit zustande kam, betrachteten sie den Ja-Entscheid als willkürlich.

Das Verwaltungsgericht lehnte den Rekurs dennoch ab, denn das Gesetz über die Bodenverbesserung sieht vor, dass abwesende Landbesitzer sowie leere und ungültige Stimmzettel als Ja-Stimmen gelten. Das freiburgische Gesetz übernimmt dabei die Bestimmungen des Schweizerischen Zivilgesetzbuches, das ebenfalls die nicht-anwesenden Landbesitzer als Befürworter betrachtet. Der Gesetzgeber wollte so die Gründung von Bodenverbesserungs-Körperschaften, die sich mit Gewässerkorrekturen, Aufforstungen, Wegbauten, Güterzusammenlegungen usw. befassen, erleichtern.

Die Frage der abwesenden Landbesitzer, die als Ja-Stimmen zählen, hat in der Juni-Session auch im Grossen Rat eine heisse Debatte entfacht. Der unabhängige Grossrat Louis Duc aus Forel wollte mittels einer Motion eine Änderung des Gesetzes und somit des Abstimmungsmodus bewirken. Mit 71 zu 22 Stimmen wurde aber die Motion schliesslich klar abgelehnt.

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