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Rentner nicht bevorzugt

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Rentner nicht bevorzugt

Grosser Rat lehnt höhere Sozialabzüge für Pensionierte ab

Die Sozialabzüge für Pensionierte werden nicht erhöht. Der Grosse Rat hat am Donnerstag eine entsprechende Motion mit 76 zu 27 Stimmen deutlich abgelehnt.

Von ARTHUR ZURKINDEN

Höhere Sozialabzüge für Rentnerinnen und Rentner forderte der SP-Grossrat Félix Rime aus Charmey. Er wollte vor allem die Pensionierten mit bescheidenem Einkommen steuerlich entlasten. Gestern rief er in Erinnerung, dass auch der ehemalige Finanzdirektor Urs Schwaller festgehalten habe, dass die Rentner im Kanton Freiburg viele Steuern bezahlen und jetzt etwas getan werden müsse. Er wies zudem darauf hin, dass sich viele Rentner freiwillig für ihre Enkelkinder oder Hilfsbedürftige einsetzen.

Vorerst kein Thema

Die bürgerlichen Parteien waren jedoch grossmehrheitlich gegen eine Bevorzugung der Rentner. So gab der CVP-Sprecher Hans Stocker zu verstehen, dass die Privilegierung einzelner Kategorien kein Thema sein dürfe, bevor Freiburg bei der Besteuerung der natürlichen Personen nicht das schweizerische Mittelfeld erreicht habe. Nach seinen Worten hinken auch andere Kategorien im schweizerischen Vergleich hinterher, wie zum Beispiel die Familien.

«Die FDP ist sich bewusst, dass wir den Rentnern unseren Wohlstand zu verdanken haben. Ihre Leistungen verdienen unsere volle Anerkennung», hielt deren Sprecher Rudolf Vonlanthen fest. Er rief aber in Erinnerung, dass heute für die Rentnerinnen und Rentner Einrichtungen geschaffen wurden, damit sie einen ruhigen Lebensabend geniessen können. Nach seinen Worten stehen die Freiburger Rentner finanziell im interkantonalen Vergleich besser da. Deshalb lehne die FDP auch die Motion ab.

Für François Weissbaum, Sprecher der Öffnung, sollten nicht nur die Rentner mit bescheidenem Einkommen von Steuererleichterungen profitieren, sondern alle Schichten, die von der Armut betroffen sind.

Nicht am schlechtesten klassiert

Finanzdirektor Claude Lässer stritt nicht ab, dass die Steuerbelastung für die älteren Menschen relativ stark sei. Im interkantonalen Vergleich seien die Freiburger Rentner nicht am schlechtesten klassiert. Zudem hätten die Rentner ebenfalls von Steuererleichterungen profitiert. Er gab auch zu verstehen, dass das schweizerische Mittel fliessend sei. Er dachte dabei an die Steuerpolitik, die in der Innerschweiz betrieben wird.

Höhere Abzüge für Spender

Wer jährlich mehr als 100 Franken an gemeinnützige Einrichtungen spendet, kann diese Gelder steuerlich in Abzug bringen. Heute liegt der «Selbstbehalt» bei 500 Franken.

Der Grosse Rat hat am Mittwoch mit 61 zu 21 Stimmen beschlossen, den Mindestbetrag von 500 auf 100 Franken zu senken, dies entgegen dem Willen des Staatsrats. Er hat dabei zwei Motionen von Denis Boivin (FDP) und Hans Stocker (CVP, Murten) angenommen.

Hans Stocker rief in Erinnerung, dass sechs Kantone keinen, 15 Kantone einen Mindestbetrag von 100 Franken und drei Kantone einen solchen von 200 Franken kennen. Nur Freiburg und St. Gallen hätten einen Mindestbetrag von 500 Franken. Er liess auch das Argument des Staatsrates nicht gelten, der befürchtete, dass der administrative Aufwand zu hoch sein würde. Laut Staatsrat müssten die Steuerzahler auch die Belege für niedrige Beträge mit der Steuererklärung mitliefern. «Was 24 Kantone administrativ bewältigen können, sollte auch für Freiburg möglich sein», gab Hans Stocker zu verstehen.
Finanzdirektor Claude Lässer wies jedoch darauf hin, dass im Kanton Freiburg 95 Prozent der Steuererklärungen im gleichen Jahre behandelt werden können. Andere Kantone seien froh, wenn sie auf 75 bis 80 Prozent kommen.

Ernst Maeder als Sprecher einer FDP-Minderheit schloss sich der Ansicht des Staatsrates an. Er befürchtete, dass der Staat durch die Senkung des Mindestbetrages beträchtliche Steuereinnahmen verlieren würde.

20 Prozent des Nettoeinkommens

Der Grosse Rat hat weiter beschlossen, den zulässigen Abzug für freiwillige Spenden auf bis zu 20 Prozent des Nettoeinkommens bzw. des Nettogewinns zu erhöhen. Heute liegt der Maximalabzug bei 10 Prozent. Zudem sollen die freiwilligen Leistungen ebenfalls für übrige Vermögenswerte gelten. Weiter hat der Grosse Rat die Abzugsfähigkeit auf freiwillige Leistungen an Bund, Kantone, Gemeinden und deren Anstalten ausgedehnt.

Diese Forderungen der Motionen wurden vom Staatsrat nicht bestritten. Nach der Revision des Stiftungsrechts auf eidgenössischer Ebene sind die Kantone verpflichtet, diese Anpassungen in ihren kantonalen Steuergesetzen vorzunehmen. az

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