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Restjahreswünsche

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Das ist ein bezahlter Beitrag mit kommerziellem Charakter. Text und Bild wurden von der Firma Muster AG aus Musterwil zur Verfügung gestellt oder im Auftrag der Muster AG erstellt.

Kolumnist Stephan Moser teilt mit der FN-Leserschaft seine Erfahrungen und Beobachtungen über Kuriositäten des Alltags.  

Jedes Jahr dieselbe Frage: Wie lange nach Silvester darf, kann, soll und muss man sich ein gutes neues Jahr wünschen? Für die deutsche Benimm-Expertin Ulrike-Ebba Gräfin von Sparr ist klar: «Bis zum 6. Januar ist der Wunsch völlig in Ordnung. Ab dem 10. Januar würde ich aber eher darauf verzichten.» Das sagte sie der deutschen Zeitung Bild, und die kennt sich mit Anstand und Manieren schliesslich aus.

Als Benimm-Laie ohne von und zu vertrete ich, mit Verlaub Frau Gräfin, eine andere Meinung. Denn am 10. Januar dauert das neue Jahr ja immer noch 355 Tage, heuer sogar 356. Das ist eine sehr lange Zeit. Ob ein paar Neujahrswünsche, Anfang Jahr in Champagnerlaune ausgesprochen, für so viel Alltag ausreichen? Ich habe da meine Zweifel. Denn Neujahrswünsche sind wie Silvesterfeuerwerk, viel Glitzer, aber schnell verpufft.

Wären Wünsche für ein gutes Jahr nicht viel angebrachter Ende Januar, wenn die erste Krankenkassenrechnung ins Haus flattert, und man realisiert, dass die Prämie mehr aufgeschlagen hat als der Teuerungsausgleich auf dem Lohnzettel? Da käme ein bisschen Zuversicht, dass das Jahr trotz allem gut wird, gerade recht – und ein Gläschen Schampus (vom billigen) obendrein, um zu vergessen, dass es mit der Prämie nur noch schlimmer wird.

Wie gut täte es uns, wenn uns jemand mitten im Jahr, wenn uns das Schicksal seine Arschlochfratze zeigt, in den Arm nehmen und sagen würde: «Ich wünsche dir, dass der Rest des Jahres wieder gut wird für dich.» Und wie schön, wenn es diese Person auch so meinen würde. Und noch schöner, wenn dieser Mensch da wäre, um sich mit einem zu freuen, wenn das Jahr tatsächlich wieder gut würde. Oder weniger schlimm als befürchtet.

Und was für ein Geschenk, wenn er oder sie es nicht bei den guten Wünschen beliesse, sondern tatkräftig und warmherzig nachhelfen würde, dass die guten Wünsche auch tatsächlich in Erfüllung gingen. Oft braucht es dazu ja nicht viel.

Ich habe mir jedenfalls dieses Jahr fest vorgenommen, jedes Gespräch für den Rest des Jahres mit den besten Wünschen zu beenden. Und bei Menschen, die mir besonders nahestehen, werde ich fragen: «Was kann ich tun, damit der Rest des Jahres gut für dich wird?»

Andererseits: Die guten Vorsätze beginnen ja spätestens am 6. Januar zu nadeln wie der Christbaum in der warmen Stube. Und spätestens am 10. Januar entsorgt man sie mit leiser Wehmut und schlechtem Gewissen auf dem Komposthaufen des Werkhofes. Und es ist nur ein kleiner Trost, dass man damit nicht der Einzige ist.

Von daher: Möge der Rest des angebrochenen Jahres gut zu Ihnen sein. Und Sie zum ihm.

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