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Ridoré widerlegt Behauptungen zur Zweisprachigkeit bei einer Fusion von Grossfreiburg

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Freiburg gibt sich gerne zweisprachig. Aber wie steht es mit einem echten Bekenntnis zur Zweisprachigkeit?
Corinne Aeberhard/a

Die Communauté romande du Pays de Fribourg macht derzeit mobil gegen das Fusionsprojekt Grossfreiburg. Dabei sieht sie die Zweisprachigkeit als grosse Gefahr für die französischsprachige Bevölkerung. Die FN haben den Präsidenten der konstitutierenden Versammlung um eine Stellungnahme gebeten.

Carl-Alex Ridoré, die Fusionsversammlung plädiert aktuell für eine pragmatische Zweisprachigkeit in der geplanten Grossgemeinde Freiburg. Was heisst das genau?

Die deutschsprachige Bevölkerung stellt mit 8000 Personen eine wichtige Minderheit im Perimeter Grossfreiburgs dar. Sie ist vergleichbar mit der Einwohnerzahl von Marly. Es ist unser Wille, dass dieser Bevölkerungsteil die Möglichkeit hat, sich am öffentlichen Leben der künftigen fusionierten Gemeinde zu beteiligen, und zwar in seiner Muttersprache. Das bedeutet konkret, dass sich die Deutschsprachigen in ihrer Sprache an die Gemeindebehörden wenden können und dass sie Abstimmungsmaterial in ihrer Sprache erhalten. Für die Gewählten heisst dies, dass sie sich in ihrer Sprache in den Gemeindeorganen ausdrücken können.

Muss jeder Verwaltungsangestellte und jede Politikerin zweisprachig sein? Oder anders gefragt: Welche Erwartungen kann der Bürger, die Bürgerin bei der pragmatischen Zweisprachigkeit haben? 

Wie das Beispiel des Kantons Freiburg zeigt, sind es die Leistungen der Verwaltung, die zweisprachig sind, ohne dass jeder Verwaltungsangestellte zweisprachig ist. Die Verwaltung Grossfreiburgs müsste ein System etablieren, das es ermöglicht, auf Anfragen von Deutschsprachigen innert vernünftiger Frist auf Deutsch antworten zu können. Wir haben das Glück, dafür das lebendige Beispiel der Kantonsverwaltung als Vorbild zu haben: Die Dienstleistungen sind bilingue, obwohl die grosse Mehrheit der Mitarbeitenden und des Kaders in der Kantonsverwaltung französischsprachig ist. Das wäre in der fusionierten Gemeinde gleich. Im Übrigen könnte eine Serie von Angeboten in Betracht gezogen werden, um das Gemeindepersonal zu stimulieren, die Partnersprache zu erlernen. Das Personal würde zudem insoweit geschult, als dass es auf die häufigsten Standardfragen erste Antworten geben könnte. Für technische Fragen, welche spezielles Wissen erfordern, wird eine gewisse Frist für eine Antwort erforderlich sein. Aber das trifft sowohl auf französische als auch auf deutsche Anfragen zu.

Wenn in einer parlamentarischen Debatte ein Romand kein Deutsch versteht, was ist dann? 

Auch hier haben wir ein konkretes Beispiel als Vorbild: die Agglomeration Freiburg. Sie ist offiziell zweisprachig und jeder und jede Gewählte der Legislative und der Exekutive hat das Recht, sich frei auf Französisch oder Deutsch zu äussern. Das funktioniert seit über zehn Jahr perfekt. Es gibt keine Verständigungsprobleme, und niemand wird ausgeschlossen, weil alle mit gesundem Menschenverstand agieren. Das Gleiche gilt für den Generalrat der Stadt Freiburg. Es gibt keinen Grund, warum das in der fusionierten Gemeinde nicht funktionieren sollte. Am Ende zählt der Wille, sich verstehen zu wollen und zusammenarbeiten zu wollen. 

Was halten Sie vom Vorschlag der Communauté, dass Deutschsprachige ermuntert werden sollen, ihre Kinder in französischsprachige Schulen zu schicken, um die Zweisprachigkeit zu fördern?

Das ist eine Provokation. Das Ziel der Schule ist es, weder eine Minderheit zu zwingen, auf ihre Muttersprache zu verzichten, noch sie zu zwingen, perfekt zweisprachig zu werden. Die Förderung der Zweisprachigkeit will die Kompetenzen der Partnersprache stärken, ohne die Muttersprachkompetenzen zu schwächen.

Werden die Kosten für die Zweisprachigkeit durch die Fusionsversammlung tatsächlich massiv unterschätzt, wie die Communauté behauptet?

Wir haben die finanziellen Aspekte zur Sprachenfrage genau analysiert. Man muss verstehen, dass in der Stadt Freiburg schon heute Übersetzungskosten anfallen. Wenn Texte für die Deutschsprachigen übersetzt werden, kostet das nicht mehr, wenn diese allen Deutschsprachigen des Perimeters zur Verfügung gestellt werden. Ebenfalls zu gewichten ist die Tatsache, dass die Agglomeration Freiburg bereits zweisprachig ist. Das bedeutet, dass schon heute alle Übersetzungen im Bereich der Mobilität, der regionalen Raumplanung sowie der Kultur- und Tourismusförderung von den Gemeinden Grossfreiburgs übernommen werden.

Würden bei den Schulen Zusatzkosten entstehen?

Nein. In Bezug auf die Schulen ist es gleich. Schon heute haben wir einen funktionierenden Schulkreis, der zweisprachig strukturiert ist. Wird eine französisch- oder eine deutschsprachige Klasse eröffnet, fallen Kosten entsprechend der Anzahl Schülerinnen und Schüler an und nicht entsprechend ihrer Sprache. Dagegen ist es korrekt, dass unser Projekt ein grösseres Budget für die Sprachen vorsieht. Wir schlagen die Stelle eines oder einer Zweisprachigendelegierten vor, die mit einem kleinen Budget für konkrete Aktionen ausgestattet ist. Es erhöht die jährlichen Gesamtausgaben um 500’000 Franken.

Was ist für Sie der Mindeststandard, den die Fusionsgemeinde erfüllen muss, damit die deutschsprachige Minderheit nicht komplett verdrängt wird? 

Die von der Arbeitsgruppe vorgeschlagenen Bestimmungen in der Fusionskonvention stellen eine Basis dar, unter die wir uns weigern zu gehen. Sie sehen im Einzelnen vor, dass man sich in deutscher Sprache an die Behörden wenden kann, sich in den Gemeindeorganen auf Deutsch äussern kann sowie den Zugang hat zu allen wichtigen Dokumenten in deutscher Sprache. 

Und das ist alles?

Das Ziel der Artikel ist es, die Stadtfreiburger Errungenschaften bezüglich der pragmatischen Zweisprachigkeit zu erhalten und gleichzeitig zu verhindern, dass diese mit der Ausdehnung des Gemeindegebietes durch die Fusion verwässert werden. Wir wollen damit aber noch einen Schritt weiter gehen, indem wir den anderen Gemeinden die Möglichkeit bieten, von diesen Errungenschaften ebenfalls zu profitieren, damit sich ihre Bevölkerung genauso in deutscher Sprache an die Behörden wenden kann und sie sich genauso in den Gremien auf Deutsch äussern kann. Zudem diskutieren wir mit dem Kanton, wie der Mindeststandard im Rahmen der Kantonsverfassung und des künftigen Sprachengesetzes erweitert werden kann. 

Sollte Deutsch nebst Französisch Amtssprache werden, wie würde dieser Rechtsanspruch praktisch umgesetzt? Wie absolut wäre er?

Die Arbeitsgruppe Sprachen hat sich entschieden, die erwähnten Bestimmungen auszuarbeiten, um die konkrete Umsetzung der Zweisprachigkeit zu präzisieren. Auf diese Weise kann jeder sehen, welche Rechte der deutschsprachigen Minderheit zustehen. Kein anderes Thema wurde bis jetzt so konkret ausformuliert. Würde Deutsch nebst Französisch zur Amtssprache, wäre grundsätzlich zu sagen, dass sie in der fusionierten Gemeinde nicht anders gehandhabt würde als im Kanton. Das Beispiel des Kantons zeigt, dass die Zweisprachigkeit sich nicht hauptsächlich durch Beschwerdemöglichkeiten und rechtliche Auslegung kennzeichnet, sondern durch eine gute Organisation und den Willen, sich zu verstehen und miteinander zu arbeiten. 

 

Praxis der Stadt

«Deutsch allein genügt nie, Französisch dagegen schon»

Die Communauté romande du Pays de Fribourg geht davon aus, dass die französischsprachige Bevölkerung Angst haben muss, von der deutschen Minderheit verdrängt zu werden. Dazu sagt Thierry Steiert, Syndic von Freiburg: «Die Mehrheiten sind klar. Die Stadt ist vorwiegend französischsprachig. Mit anderen Worten: Es ist nicht machbar, dass ein Angestellter der Stadt nur Deutsch kann.» Umgekehrt sei dies dagegen kaum ein Problem. Die pragmatische Zweisprachigkeit ändere daran nichts: «Es müssen nicht alle bilingue sein, schon gar nicht perfekt.» Bei Einstellungen sei es dagegen denkbar, dass Zweisprachige bei gleicher Qualifikation bevorzugt würden. Allerdings lasse der Arbeitsmarkt der Stadt oft gar keine Wahl. «In jedem Fall sind rein frankofone Mitarbeitende nicht weniger wert, wie oft kolportiert wird.» Bezüglich der Ansprüche, welche die Bürgerinnen und Bürger an eine zweisprachige Verwaltung haben können, sagt Steiert: «Bei kleinen Verwaltungseinheiten kann es immer sein, dass niemand Deutsch spricht. Sie müssen die Antworten in deutscher Sprache einfach innert nützlicher Frist liefern können.» rsa

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