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Rückblick: Rekurs auf Rekurs

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Nach einer zwölfjährigen Vorgeschichte mit mehreren Überweisungsverfügungen wurden Armin Kaeser und Jean-Pierre Egger im Fall CannaBioland am 31. Januar 2008 vom Strafgericht des Sensebezirks verurteilt. Armin Kaeser wurde wegen qualifizierter Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 21 Monaten und einer Ersatzforderung von 900 000 Franken verurteilt. Jean-Pierre Egger unter anderem wegen einfacher und qualifizierter Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz zu einer unbedingten Gefängnisstrafe von 18 Monaten, einer Busse von 1500 Franken und einer Ersatzforderung von 500 000 Franken. Egger legte daraufhin beim Kantonsgericht Berufung gegen dieses Urteil ein.

Vor mehr als einem Jahr

Der Freiburger Strafappellationshof bestätigte am 19. März 2009 den erstinstanzlichen Schuldspruch. Die Ersatzforderung jedoch setzte das Kantonsgericht auf die Hälfte hinunter. Gegen dieses Urteil legte Jean-Pierre Egger Beschwerde beim Bundesgericht ein. Mit Urteil vom 28. September 2009 hiess das Bundesgericht die Beschwerde teilweise gut.

Das Bundesgericht wies in seiner Begründung darauf hin, dass das Strafverfahren gegen Egger am 16. September 1996 eröffnet worden sei und bis zum Entscheid vom 19. März 2009 insgesamt zwölfeinhalb Jahre in Anspruch genommen habe, was die Vermutung der Verletzung des Beschleunigungsgebots nahe lege. Für die Überprüfung einer allfälligen Verletzung dieses Gebots wies das Bundesgericht die Sache ans Kantonsgericht zurück. ak

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