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Hubert Schafer: «Es ist tragisch»

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Im Februar hat das Kantonsgericht drei Urteile zur Ortsplanungsrevision von Schmitten gefällt. Die Beschwerdeführer ziehen ihre Einsprache jetzt ans Bundesgericht weiter.

«Wenn eine Parzelle erworben wird, muss man sich bewusst sein, was in den angrenzenden Parzellen gebaut werden kann.» Die Gemeinde Schmitten findet deutliche Worte in ihrer Medienmitteilung vom Dienstag. Sie kommuniziert darin nicht nur, dass die Einsprechenden beschlossen haben, das Urteil vom Kantonsgericht nicht zu akzeptieren und an das Bundesgericht weiterzuziehen, sondern macht auch deutlich, was sie als Gemeinde davon hält.

Die ewige Ortsplanungsrevision

Zur Vorgeschichte: Fünf Jahre ist es her, seit die Ortsplanungsrevision von Schmitten öffentlich aufgelegt wurde. Insgesamt neun Einsprachen sorgten dafür, dass das Dossier von der Gemeinde zur Direktion für Raumentwicklung, Infrastruktur, Mobilität und Umwelt und schliesslich an das Kantonsgericht weitergereicht wurde. Dieses wies die Beschwerden der Einsprechenden im Februar schliesslich in Form von drei Urteilen ab (die FN berichteten).

Jetzt informiert die Gemeinde darüber, dass die Beschwerdeführer einen Teil ihrer Einsprachen ans Bundesgericht weiterziehen. «Zwei Urteile des Kantonsgerichts wurden von den Klägern akzeptiert. Ein Urteil wurde an das Bundesgericht weitergezogen», so die Mitteilung. Konkret geht es dabei um die geplante Überbauung «Mosaïque» mit 90 Eigentumswohnungen.

Die Teilrevision der Ortsplanung von Schmitten ist seit Jahren blockiert.
Archivbild: Corinne Aeberhard

Bautätigkeit in Schmitten «lahmgelegt»

Zwar sei es durchaus legitim, dass die Bürger alle Rechtsmittel ausschöpfen würden. «Es stellt sich jedoch die Frage, ob ein Rechtsbegehren, das nicht nur die eigenen Interessen der Einsprechenden betrifft, sondern auch die Bautätigkeit einer ganzen Gemeinde lahmlegt, auf lange Sicht zielführend ist.» Auf Anfrage der FN führt die zuständige Gemeinderätin Susanne Heiniger aus:

Es ist nicht nur die Baulobby, die hintanstehen muss, sondern auch die kleinen Bauherren.

Denn: Solange die Einsprachen hängig sind, kann die Teilrevision der Schmittner Ortsplanung nicht bewilligt werden. Und so lange können keine Bauvorhaben der Gemeinde bewilligt werden – egal in welchem Umfang.

So gebe es diverse Baugesuche, die seit langer Zeit liegen geblieben seien. Gemeindepräsident Hubert Schafer findet im Gespräch mit den FN klare Worte für die Situation: «Es ist tragisch, dass unser System so etwas zulässt. Diese Einsprachen verhindern nicht nur diese eine Überbauung, sondern blockieren uns auf der ganzen Linie.»

Gemeinderätin Heiniger will nun versuchen, zusammen mit dem Oberamt und dem Amt für Raumplanung eine Lösung zu finden, damit Bauvorhaben, die nicht direkt von der hängigen Einsprache betroffen sind, trotzdem bewilligt werden können. Heiniger verspricht: «Wir werden all unsere möglichen juristischen Mittel nutzen, damit es nicht zu einem Stillstand kommt.»

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